Welches Amt ist zuständig für Kindesunterhalt über 18?
Ich habe eine Tochter die, die Ausbildung beendet hat und nicht mehr zuhaus wohnt, muß ich weiter Unterhalt zahlen?
Ich habe eine Tochter die, die Ausbildung beendet hat und nicht mehr zuhaus wohnt, muß ich weiter Unterhalt zahlen?
cervera
Beste Antwort
Aber hallo, Jugendamt ist definitiv falsch.
Deine Tochter ist volljährig, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung, sie ist für sich selbst verantwortlich.
Falls sie keine Arbeit hat soll sie zum Arbeitsamt gehen, eine Ausbildung ist ja eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, also ist dann die Agentur für Arbeit zuständig.
Das Jugendamt wäre nach dem 18ten Lebensjahr nur zuständig wenn sie in einer Massnahme nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz wäre.Punkt.
Vielleicht solltest du ihr einfach sagen das sie von nun an für sich selbst sorgen muss, ob es ihr gefällt oder nicht.
lesehexe
Nein, du muÃt keine Unterhalt mehr zahlen. Deine Tochter hat eine Ausbildung gemacht, somit also auch Geld verdient. Wenn der Verdienst nicht hoch genug ist, um eine eigene Wohnung und Lebenshaltung zu bezahlen, kann sie Mietzuschuà beim Amt für Bauförderung beantragen. Ansonsten muà sie eben selber noch etwas hinzuverdienen, z.B. als Bedienung in einem Café oder Zeitungen austragen usw.
Appelpie
Das kommt darauf an ,entscheidet sie sich jetzt noch für ein Studium musst du Unterhalt weiterzahlen.
Sollte sie aber jetzt anfangen zu Arbeiten,brauchst du keinen Unterhalt mehr zahlen da sie dann einen eigenes Einkommen hat.
Alle Fragen zum Unterhalt beantwortet dir auch das Jugendamt oder ein Anwalt.
gberkelenz
Deine Tocher soll sich arbeit suchen und kann zum Sozialamt gehen für eine Wohnung. Ich bin hier kein Experte, da muss sie selbst hingehen und die Sache in die Hand nehmen und klären.
sweethoney270601
wenn sie ihre ausbilddung abgeschlossen hat eigendlich nicht mehr.
frag doch mal vorsichtshalber beim jugendamt nach.
wenn du noch zahlen musst sagen sie es dann schon