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welche ämter sind für über 18 jährige zuständig ?

das jugendamt ist ja für jugendliche da bis 18.wer ist danach für andere zuständig.

Update:

ich meine wegen wohngruppen und geld.

12 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Das Jugendamt ist nur fuer "Problemfaelle" bis zum 18. Lebensjahr zustaendig. Danach der Staatsanwalt.

  • vor 9 Jahren

    Steht du in " Lohn und Brot" ist keines dieser Ämter für dich zunächst zuständig, du trägst dich ja selbst

    Hast du allerdings keinen Job und keinen Ausbildungdplatz so ist wohl das Jobcenter für dich zuständig, egal ob nun noch zu Hause wohnst oder gerne ausziehen willst " Gründung einer Bedarfsgemeinschaft"... In den meisten Fällen wohl bis zum 25 Lebensjahr (beziehen von Kindergeld..)

    Aber es gibt sicherlich Stellen in deiner Nähe die dir das besser erklären können wie wir. Zum Beispiel ein Mitarbeiter beim Jugendamt, freie Träger (Sozialarbeiter) die Jungendliche betreuen usw.

    Höre dich einfach mal um...

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ohne vernünftige Schul- und Berufsausbildung schließt du meistens sehr schnell Bekanntschaft mit dem "früheren Arbeitsamt", heute neudeutsch "Jobagentur" genannt!

  • vor 4 Jahren

    Nein, du mußt keine Unterhalt mehr zahlen. Deine Tochter hat eine Ausbildung gemacht, somit additionally auch Geld verdient. Wenn der Verdienst nicht hoch genug ist, um eine eigene Wohnung und Lebenshaltung zu bezahlen, kann sie Mietzuschuß beim Amt für Bauförderung beantragen. Ansonsten muß sie eben selber noch etwas hinzuverdienen, z.B. als Bedienung in einem Café oder Zeitungen austragen usw.

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  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Ich verstehe den Sinn deiner Frage nicht. Strebst du etwa ein Karriere als Sozialhilfe Empfänger an? Jeder junge Mensch versucht eine Ausbildung zu machen und verdient sich dann sein täglich Brot selbst.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Über 18-jährige sind zunächst einmal für sich selbst zuständig.

  • ?
    Lv 4
    vor 9 Jahren

    Du gehtst jetzt in deiner Stadt aufs Rathaus und stellst die Frage am besten am Bürgeramt (zu den vorgesehenen Öffnungszeiten) Die können dir ganz genau sagen, welche Ämter für dich zuständig sind und was du wo beantragen musst.

    Viel Spaß.

  • vor 9 Jahren

    geh arbeiten , dann brauchst du solche fragen nicht zu stellen

  • vor 9 Jahren

    wegen wohnen gehen zum wohnungsamt

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Alle !

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