Sollen Eltern mit Geldstrafe für Fehler der Kinder bestraft werden?
Es gibt ja Kinder, die eben mal die Schule Schwänzen und hier will der Staat, nicht nur der Deutsche, die Eltern deswegen mit Geldstrafe belegen. Aber auch bei anderen Sachen, die die Minderjährigen angestellt haben sollen die Eltern dann haften und mit unter auch dann in den Knast wandern. Selbst wenn sie von nichts wußten. Doch selbst wenn sie es wußten, so kann man doch die freie willens Entscheidung eines Kindes nicht so bestrafen, nur weil es eben den Film Schindlersliste, wegen der Brutalität sich nicht anschauen will und deshalb wegen Schulverweigerung bestraft werden soll.
Also die frage noch mal sollen Eltern für die Taten ihrer Kinder Finanziel bestraft werden, egal wie viel sie an Geld zu verfügung haben? Den da nimmt der Staat ja keine Rücksicht.
laecky2006-09-21T23:58:36Z
Beste Antwort
Da haben ja mal wieder ne ganze Menge User geantwortet, die von der Materie überhaupt keine Ahnung haben.
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schreibt Eltern ein Recht auf Erziehung zu. Dies beinhaltet aber auch eine Pflicht zur Erziehung. Eltern die dies nicht gewährleisten können, werden Hilfen angeboten. Diese müssen jedoch auch eingefordert und angenommen werden.
Wenn ein Schüler, oder eine Schülerin den Unterricht schwänzt (aus welchen Gründen auch immer) wird überhaupt nichts passieren! Die Lehrkraft wird sich pädagogisch bemühen und das wars dann auch. Wenn das Schwänzen jedoch zunimmt sieht es anders aus. Die Eltern werden informiert, es kommt im günstigsten Fall zu einem Gespräch mit der Schule. Wenn die Eltern nicht geeignete Maßnahmen ergreifen um den regelmäßigen Schulbesuch zu gewährleisten, können Ordungsgelder gegen die Eltern verhängt werden und die zwangsweise Zuführung zum Unterricht angeordnet werden. Soviel zu den Regularien.
Da Kinder naturgemäß nicht in der Lage sind, das volle Ausmaß ihrer Handlungen zu überblicken und sie aus diesem Grund auch nicht voll geschäftsfähig sind, haften Eltern für ihre Kinder. Steht an jeder Baustelle. Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen die zur Grundausstattung von Eltern gehören sollten.
Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Aufsichtspflicht.
Kinder haben zwar in gewisser Weise auch einen freien Willen und bis zu einem gewissen Grad soll man ihnen den auch lassen. Das heißt aber nicht, daß sie tun und lassen dürfen, was sie wollen. Und wenn die Eltern ihren Kindern nicht beibringen können oder wollen, wo die Grenzen sind, müssen sie eben die Konsequenzen tragen.
Die Kinder kennen oft nicht die Tragweite ihres Handelns. Das muß ihnen von den Eltern beigebracht werden. Und wenn Eltern dies versäumen - also: Die Kinder nicht anhalten, regelmäßig zur Schule zu gehen oder ihnen beizubringen, daß Gewalt gegen Andere ein Unding ist (das schließt auch ein, Kindern keinen Zugang zu gewalttätigen Filmen oder PC-Spielen zu ermöglichen), dann müssen die Eltern eben für die Konsequenzen haftbar gemacht werden.
Um Deine letzte Frage zu beantworten: JA, sollten sie - aber ich bin sicher, daß die Höhe der Strafe den finanziellen Möglichkeiten entspricht. Trotzdem muß die Strafe spürbar sein.
die Eltern werden automatisch zur Kasse gebeten,ob sie wollen oder nicht.. wenn das Kind Schindlersliste nicht sehen wollte,dann wäre ich persönlich zum Schulleiter gegangen und hätte das auf der Stelle zugunsten des Kindes geklärt,damit es nicht die Schule zu schwänzen braucht...
So etwas wie Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Die Eltern können höchstens für Missachtung ihrer Aufsichts- und Erziehungspflicht haftbar gemacht werden. Dazu zählt auch, dass die Eltern den Kindern den regelmäßigen Schulbesuch ermöglichen müssen etc. Wenn das Kind den Film wegen Brutalität nicht sehen kann, sollen die Eltern ein nervenärztliches Attest beibringen. Einfach schwänzen lassen ist ordnungswidrig.