Stimmt es das man als HartzIV empfänger neuerdings die Kontoauszüge beim Amt vorzeigen muss?

Anonym2006-09-16T03:31:30Z

Beste Antwort

Ich bin zwar kein Hartz Empfaenger aber ich empfehle ein sogenanntes Offshore Konto z.B. mit HSBC Bank -- da kommt keiner dran. Ich hab so ein Konto - sehr hilfreich

ChacMool2006-09-16T23:08:43Z

ja, stimmt wohl, aber die argen kriegen ja schon den normalen papierkram nicht geregelt. und das so im brustton der überzeugung geäußerte "das ist auch gut so", ist so symptomatisch für das, was in unserr gesellschaft schon längst vollzogen ist: die ausgrenzung von Hartz IVlern, arbeitslosen, rentnern und kranken. vielleicht nehmen wir noch studenten und andere schmeißfliegen dazu. habe die ehre und küss die hand, herr kommerzienrat!

Leony2006-09-16T22:46:02Z

Ich kenne mich überhaupt nicht mit den Regeln von hartz IV.

gummibaer372006-09-16T15:34:26Z

Wenn du ALG II beantragst, mußt du nachweisen, dass du hilfsbedürftig bist. Dazu gehört die Offenlegung aller relevanten Details. Das Recht, die Kontoauszüge einsehen zu dürfen, hatten die Argen immer. Vielleicht hat man das bei dir einfach nicht gemacht. Genauso mußt du ja auch dein Vermögen angeben (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.).
Die Argen können nicht direkt bei den Banken die Kontoauszüge einsehen. Aber es gibt einen Datenabgleich. Die Argen bekommen mitgeteilt von welcher Bank du Zinsen bekommen hast, wo du gearbeitet hast (auch bei 400 € Jobs).

Nicole K2006-09-16T14:05:51Z

Ja muss man machen. Ist aber nichts neues. Das war schon die ganze Zeit so.

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