Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSonstiges - Wirtschaft & Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Muss man eigentlich Praxisgebühr beim Arzt etc. bezahlen wenn man Hartz-4-Empfänger ist?

Praxisgebühren, Medikamentengebühren, Gebühren bei Krankengymnastik und Krankenhaustagegeld...muss man das eigentlich zahlen wenn man Hartz-4-Empfänger ist? Wenn nicht, wo muss ich hingehen, um eine Befreiung zu beantragen? Danke schon mal...

Update:

Also wirklich...wenn ich sowas hier als Antwort lese... ich und alle anderen Arbeitslosen sind Faulenzer und Arbeitsscheue...dann sag ich Euch mal was: Ich für meinen Teil habe über 580 Bewerbungen in den letzten 2 Jahren geschrieben. Ich habe dieses Jahr einen 1-€-Job gemacht und mir den ***** dafür aufgerissen. Da kommen dann solche Sprüche man wäre arbeitsscheu und faul. Ich sag Euch was: Für jeden der so denkt, dem wünsche ich das er mal in die Lage kommt und arbeitslos wird dann sieht er schon wie schwer das ist!!! Härter geht das gar nicht mehr.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst die 10,00€ bezahlen, allerdings kannst du, solltest du öfters zum Arzt müssen und Medikamente brauchen ab einem bestimmten Zuzahlungsbetrag (ca. 70,00€ jährlich) eine Befreiung bei deiner Krankenkasse beantragen, also Quittungen sammeln und dort vorlegen.

  • angel
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja mußt du.Wenn du ins Krankenhaus kommst mußt du pro Tag für 28 Tage im Jahr 10 Euro bezahlen.

    Wenn du schon 2%deines Einkommens beim Arzt oder Apotheke oder Krankenhaus bezahlt hast kannst du dich bei der Krankenkasse befreien lassen.

    @Alle die gegen Hartz4 Empfänger wettern die meisten sind unverschuldet an das Ende der Gesellschaft gerutscht.Ich habe z.B. zwei kranke Kinder und es ist nicht möglich dass ich arbeite.Wenn ich könnte würde ich auch arbeit suchen Deswegen finde ich es unpassend auf eine solche Frage so zu reagieren.

    LG Lucifer

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du als Hartz IV Empfänger regelmäßig zum Arzt gehst, empfiehlt es sich, eine chronische Erkrankung zu haben. Damit senkt sich die Zuzahlungsgrenze auf 1%. Falls Du also den normalen Satz von 447 Euro erhätst, mußt Du einen Betrag von dann 53,64 zuzahlen. Das beinhaltet Praxisgebühr und Medikamente und alles andere was Zuzahlung kostet. Alles was danach kommt ist dann frei bzw wird Dir von Deiner KK zurückerstattet.

    @mm1407: das Geld gibts nicht von der Arge zurück, sondern auf Antrag von der KK

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, aber es gibt eine Belastungsgrenze, die der Staat festgelegt hat.Sie liegt bei 2% des Jahreseinkommens, bis zu dieser Summe ist also eine Belastung lt.Gesetz zumutbar.Man sammelt alle Zuzahlungen und geht zur Krankenkasse damit, wenn man meint, die 2% erreicht zu haben (also ausgegeben), dann wird man für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.Die Zuzahlung im Krankenhaus zählt leider nicht zur Befreiungsmöglichkeit Für chronisch Kranke gibt es eine niedrigere Grenze von 1% Ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

    Quelle(n): Quelle: §62 des Sozialgesetzguches 5 -(SGB V)-gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    2% des Jahreseinkommens, bzw 1% bei chronisch Kranken - das ist die Höchstgrenze. Hast du die erreicht, gibst du einfach alle Belege über Praxisgebühr und Apothekenzuzahlungen (Massagen, Krankengymnastik...) bei der Krankenkasse ab und erhälst für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiungskarte. Die legst du beim Arzt und in der Apotheke vor, dann brauchst du nicht mehr zu zahlen.

    Krankenhaustagegeld musst du NIE zahlen, wenn du Hartz4-Empfänger bist! Nur darauf hinweisen, evtl muss der Partner den Bescheid vorlegen, die rechnen das dann mit dem Amt ab. ALLERDINGS: Bekommst du in der Zeit kein Geld von der Arge (außer Miete, der Rest der Familie natürlich schon, es geht nur um den, der im KH liegt), da du da ja voll verorgt bist und also keine Lebenshaltungskosten hast.

    Also vorher vergleichen, ob sich das lohnt, oder ob man lieber zahlt?!

    TIP:

    Geh mit deinen Unterlagen mal zur Krankenkasse, die sollen dir deinen Freibetrag ausrechnen. Dann weißt du, was du rausholen kannst!

    ÜBRIGENS: Zuvielgezahlte Beträge werden rückerstattet! Also - unbedingt noch dieses Jahr hin und sich einen evtl überzahlten Betrag zurückholen!!!

    Die Befreiung gilt übrigens immer für ein Kalenderjahr.

    Quelle(n): Mein Mann und ich sind chronisch krnak. Wir haben (durch die vielen Medikamente) unsere Berfreiungskarte schon im März durch! Die KK bietet uns auch an, sich den Betrag sofort zu Jahresbeginn vom Konto zu nehmen und uns dafür die Karte auch sofort zu schicken. Sehr praktisch, das ganze!!!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja musst du bezahlen !!!

    Es gibt jedoch irgendwelche Sozialärzte, wo hilfsbedürftige hingehen können, ohne die 10,00 EUR zu bezahlen. (hab ich mal im TV gesehen)

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja muss man, leider, kenn ich auch.

    aber wenn du die kassenbons aufbewarst, von der apotheke und du im jahr einen bestimmten betrag hast denn du im jahr an medikamente bezahlen musst, dannbekommst du das von der krankenkasse wieder, aber nur wenn du die kassezettel aufbewarst. damit gehst du dann ende des jahres (anfang dez) zur krankenkasse. und dein name muss auf dem kassenzettel stehen.

    ansonsten informier dich vorsichtshalber nochmal bei der krankenkasse.

  • vor 1 Jahrzehnt

    GEZ: Man kann Befreiung von den Gebühren beantragen

    Telefon: Kann man auch beantragen, dass die Grundgebühr übernommen wird.

    Praxisgebühr: Muss bezahlt werden! Aber Quittung aufbewahren und wenn die Kosten im Jahr einen gewissen Prozentsatz des Jahreseinkommens überschreitet, gibts davon einiges von der Arge zurück.

    Krankenhaustagegeld, Krankengymnastik, usw zählen zu den Gesundheitskosten. Erst bezahlen, wenn der Anteil dann hoch liegt, gibt Geld von der Arge zurück!

    Unter dem Strich bleiben den Hartz-4-Empfängern auf die Weise meistens mehr Geld als den Leuten aus den unteren und mittleren Einkommensgruppen, da die nicht soviele Vergünstigungen haben.

    Nachtrag: Ups das Geld gibts glaube ich von der Krankenkasse zurück und nicht von der Arge. Hab mich gerade selbst verwirrt...

    @Wichie: Danke!

    Aber 447 € ist der normale Satz??? So viel??? Wofür arbeite ich eigentlich? Hab weit über 2000 brutto, aber da geht eben Viel ab, und nach Miete, Versicherungen, Fixkosten und Benzingeld für die Fahrten zur Arbeit bleiben mir höchstens rund 600 Euro übrig, eher weniger! Dann arbeite ich also real für nichtmal 200 Euro, kein Wunder dass sich soviele Leute entschließen, lieber mit der Arbeit aufzuhören und Harzt 4 zu kassieren... (gibt natürlich auch Leute, die das unverschuldet tun müssen)

    Quelle(n): Ergänzung: 580 Bewerbungen? Sorry aber dann machst du bei den Bewerbungen DEFINITIV etwas grundlegend falsch! Bin zufällig Dozent für Bewerbungen, daher kann ich das ein wenig beurteilen. Im Normalfall brauchen die, die das vernünftig angehen (z.B. unter meiner Fuchtel gelernt haben) zwischen 1 und 5 Bewerbungen, selten mehr. Ich selbst habe bei meinem letzten Stellenwechsel nur 3 Bewerbungen geschrieben und 3 Zusagen erhalten, konnte mir die Stelle aussuchen. Selbst auf Massen-Initiativbewerbungen sollte man mit allerhöchstens 20-40 Bewerbungen auskommen. Also: Lass dir mal bei den Bewerbungen helfen, beispielsweise bei der nächsten Bewerbungsagentur der Arbeitsagentur (gibts in jedem Kreis!). Besser noch ist ein Lehrgang - gibt da verschiedene Modelle. Email bei weiteren Fragen, ich kann da gerne Tipps geben.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, dank Frau Schmidt, unserer Gesundheitsministerin!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.