Was tun, wenn die gegnerische Kfz-Vers. den Rep.-Betrag laut Kostenvoranschlag überwiesen hat?

Also, was ich genau meine, ist, muss man daraufhin die Reparatur auch zwingend ausführen? Weil die Versicherung nämlich nur den Netto-Betrag (also ohne Mwst./Umsatzsteuer) überwiesen hat, mit dem Hinweis, erst wenn die Rep.-Rechnung bei denen eintrifft, den fehlenden Steuerbetrag zu erstatten- werden die nach einer gewissen Zeit nachfragen, wo denn die Rechnung bleibt? Es ist nur ein Blechschaden, wäre aus meiner Sicht also nicht unbedingt zu reparieren?

2006-08-19T06:45:41Z

Habt alle vielen lieben Dank für eure Antworten & Infos etc... Dann geh`n wir jetzt mal shoppen... ;-))

Anonym2006-08-18T11:55:54Z

Beste Antwort

Nein, mich hat mal ein Brummi and einer Kreuzung übersehen und die hintere Stoßstange eingebeult, der war bei der Allianz versichert. Lustiger Weise befindet sich in dem Allianz Gebäude auch ein Schätzer. Nunja, zwecks Mettalic Lackierung wurden 2500 € Schaden geschätzt, nach 14 Tagen hatte ich das Geld (der Unfallgegner hat 10 Tage Zeit Widerspruch einzulegen) und ich hab das von einer freien Werkstatt machen lassen. Kosten für ausbeulen, lackieren und neue Befestigungen anbringen: 1480 € also bis auf den Ärger und die Rennereien mehr als 1000 Mäuse gespart....

Axel S2006-08-19T05:01:51Z

Definitiv NEIN. Es wurde schon so ziemlich alles gesagt, aber das kommt halt auf Dein Fahrzeug an. Mit meinem Oldtimer Ford Thunderbird hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit einem Nagelneuen Benz. Es war mein erster Unfall und mein Gegner hat die Schuld eingestanden. Der Schaden wurde geschätzt und es gab die M��¶glichkeit, die in Anspruchname der Schadensregulierung an die Werkstatt zu übergeben, das war 1997. Keine Ahnung ob es das heute noch gibt, auf jeden Fall hat die Werkstatt auch Schäden wie Steinschlag und anderes mehr repariert, obwohl das nichts mit dem eigentlichen Unfall zu tun gehabt hat und offensichtlich hat die gegnerische Versicherung den Betrag beglichen. Also wenn der Schaden wirklich schlimm ist, dann reparieren lassen, so schnell wie möglich und möglichst nicht auf Deine Kosten. Kleiner Schönheitsfehler? Mach was gegen Rost und schmiere was darüber und nutze Dein Auto wie immer. Gruss und winke;
Axel

mad2006-08-18T20:56:45Z

Also erst einmal freuen, dass die Versicherung überhaupt gezahlt hat.

Du kannst mit dem Geld machen was du willst, dein Auto brauchst du nicht reparieren zu lassen.
Da die Versicherer wissen dass viele KFZ Schäden nicht repariert werden, zahlen sie auch die MwSt. nicht.
Diese wird erst dann gezahlt wenn eine Reparatur in einer Werkstatt erfolgt ist.

Man kann auch gegen die Nichtzahlung der MwSt. nicht rechtlich vorgehen, da die Versicherer sich im kleingedruckten dagegen absichern.

Gute Fahrt

klever2006-08-18T19:39:42Z

Nein mit dem Geld kannst Du machen was Du willst .Du hast das Geld nur für den entstanden Schaden bekommen,mußt Ihn aber nicht reparieren lassen.

Anonym2006-08-18T19:02:12Z

Stecks ein oder lass billig reparieren und führe wieder beim Gutachter vor, dann gibts noch Nachschlag, Nutzungsausfall. Telefonkosten und so steht dir auch zu, das vergessen die gerne.

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