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Was tun, wenn die gegnerische Kfz-Vers. den Rep.-Betrag laut Kostenvoranschlag überwiesen hat?

Also, was ich genau meine, ist, muss man daraufhin die Reparatur auch zwingend ausführen? Weil die Versicherung nämlich nur den Netto-Betrag (also ohne Mwst./Umsatzsteuer) überwiesen hat, mit dem Hinweis, erst wenn die Rep.-Rechnung bei denen eintrifft, den fehlenden Steuerbetrag zu erstatten- werden die nach einer gewissen Zeit nachfragen, wo denn die Rechnung bleibt? Es ist nur ein Blechschaden, wäre aus meiner Sicht also nicht unbedingt zu reparieren?

Update:

Habt alle vielen lieben Dank für eure Antworten & Infos etc... Dann geh`n wir jetzt mal shoppen... ;-))

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, mich hat mal ein Brummi and einer Kreuzung übersehen und die hintere Stoßstange eingebeult, der war bei der Allianz versichert. Lustiger Weise befindet sich in dem Allianz Gebäude auch ein Schätzer. Nunja, zwecks Mettalic Lackierung wurden 2500 € Schaden geschätzt, nach 14 Tagen hatte ich das Geld (der Unfallgegner hat 10 Tage Zeit Widerspruch einzulegen) und ich hab das von einer freien Werkstatt machen lassen. Kosten für ausbeulen, lackieren und neue Befestigungen anbringen: 1480 € also bis auf den Ärger und die Rennereien mehr als 1000 Mäuse gespart....

  • Mu6
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du keine Rep Rg. beibringst wars das, du mußt nicht reparieren lassen. Beachte muß du lediglich das die Betriebssicherheit stimmt- Beleuchtung evtl. spitze Kanten. Wenn das klar geht dann keine Probleme. Würde das auto zumindest einmal von einem KFZ Meister ansehen lassen, wegen der Vorgenannten Dinge, Sicher ist Sicher.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein muß man nicht machen, du kannst das auto so lassen wie es ist ..oder selber ausbeulen...und gut ist.

    Quelle(n): eigner lackschaden....nicht behoben aber geld bekommen:-))
  • vor 1 Jahrzehnt

    nein. du musst nicht reparieren lassen. leider ists seit neuestem nur noch der nettobetrag....

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  • vor 1 Jahrzehnt

    nein must du nicht ,,, du kannst machen was du willst damit

  • vor 1 Jahrzehnt

    Definitiv NEIN. Es wurde schon so ziemlich alles gesagt, aber das kommt halt auf Dein Fahrzeug an. Mit meinem Oldtimer Ford Thunderbird hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit einem Nagelneuen Benz. Es war mein erster Unfall und mein Gegner hat die Schuld eingestanden. Der Schaden wurde geschätzt und es gab die Möglichkeit, die in Anspruchname der Schadensregulierung an die Werkstatt zu übergeben, das war 1997. Keine Ahnung ob es das heute noch gibt, auf jeden Fall hat die Werkstatt auch Schäden wie Steinschlag und anderes mehr repariert, obwohl das nichts mit dem eigentlichen Unfall zu tun gehabt hat und offensichtlich hat die gegnerische Versicherung den Betrag beglichen. Also wenn der Schaden wirklich schlimm ist, dann reparieren lassen, so schnell wie m��glich und möglichst nicht auf Deine Kosten. Kleiner Schönheitsfehler? Mach was gegen Rost und schmiere was darüber und nutze Dein Auto wie immer. Gruss und winke;

    Axel

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also erst einmal freuen, dass die Versicherung überhaupt gezahlt hat.

    Du kannst mit dem Geld machen was du willst, dein Auto brauchst du nicht reparieren zu lassen.

    Da die Versicherer wissen dass viele KFZ Schäden nicht repariert werden, zahlen sie auch die MwSt. nicht.

    Diese wird erst dann gezahlt wenn eine Reparatur in einer Werkstatt erfolgt ist.

    Man kann auch gegen die Nichtzahlung der MwSt. nicht rechtlich vorgehen, da die Versicherer sich im kleingedruckten dagegen absichern.

    Gute Fahrt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein mit dem Geld kannst Du machen was Du willst .Du hast das Geld nur für den entstanden Schaden bekommen,mußt Ihn aber nicht reparieren lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Stecks ein oder lass billig reparieren und führe wieder beim Gutachter vor, dann gibts noch Nachschlag, Nutzungsausfall. Telefonkosten und so steht dir auch zu, das vergessen die gerne.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst das Geld auch behalten und mit der Beule weiterfahren. Die Schätzung dient der Feststellung der Schadenhöhe, und der wird Dir erstattet. Die Versicherung zahlt zunächst nur Netto-Betrag, weil de facto keine Rechung vorliegt, also auch keine ausgewiesene Umsatzsteuer erstattet werden muss. Erst im Fall, dass der Schaden in einer Werkstatt behoben wird und die Rechnung die Zahlung von Mehrwert-Steuer ausweist (und der Betrag dann 16% höher ist, als das, was Du erhalten hast) , ist die Versicherung wieder an der Reihe, die Kosten zu zahlen, die Dir zur Behebung des Schadens entstanden sind.

    Quelle(n): Mein Lieblings-Astra fährt mit lächerlich kleiner Beule so gut wie je seit Jahren schon - und auch für ein kurzes Wochendende in's Wellness-Hotel, was eine extrem wohltuende Schadensregulierung war :-)
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