wie hoch darf das gesamte Jahreseinkommen sein,um das kindergeld weiterhin zu bekommen?
es gab doch mal eine vorgabe.
es gab doch mal eine vorgabe.
Advicer
Beste Antwort
Was Peter schreibt, ist unvollständig. § 32 EStG nennt die Summe der eigenen Einkünfte des jeweiligen Kindes mit € 7.680,00 p.a. ab 2004.
Das Verfassungsgericht hat mit Beschluß vom 11.01.2005 (BvR 167/02) bestimmt, das zunächst vom Einkommen des jeweiligen Kindes die Sozialversicherungsbeiträge abzusetzen sind sowie der ausbildungsbedingte Mehrbedarf (Studiengebühren, Fahrten zur Ausbildungsstelle etc.). Erst nach Abzug dieser Beträge gilt die Grenze von € 7.680,00 p.a.
Der Wermutstropfen: Zukünftig wird Kindergeld wohl nur noch bis zum 25 Lebensjahr statt wie bisher bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Ein Hoch auf die ausbildungs- und familienfreundliche Koalition von Angela & Co
stollberger_labormaus
Wenn das Kind verdient, ist es vom Jahreseinkommen des Kindes abhängig und darf 7800€ nicht überschreiben, steht so im Gesetz!
gruß Yvonne
bcgarrett72
Soviel ich weiß , ist das nicht vom Jahreseinkommen anhängig . Kindergeld steht jedem , mit Kindern in Deutschland lebend , zu . So meine ich jedenfalls ...
Peter
Schau mal im § 32 EStG nach. Die Einkünfte des Kindes dürfen so ca. 7680 Euro nicht übersteigen
Markus
ich glaube das waren 7.200 brutto, bin aber nicht sicher, ob das noch stimmt..