Was bezahlt die normale Hausratversicherung bei Einbruch?

Kommt sie nur für mein persönliches Eigentum auf oder auch für Schäden am Eigentum des Wohnungsvermieters, also z.B. zerstörte Eingangstür/Schloss? Oder ist dafür dessen Hausversicherung zuständig? Streite mich gerade mit meinem Vermieter.

?2006-07-27T02:13:33Z

Beste Antwort

ich versuche mich richtig zu erinnern:
Deine Wohnungstür ist in der Hausratversicherung mitversichert!
Es gehört zwar eigentlich nur das eigene Eigentum dazu, bei Mietwohnungen ist jedoch häufig, je nach bedingung, bei ED die Wohnungstür, nicht aber die Haustür, mitversichert. Allerdings ist das von den VHV-Bedingungen deiner Versicherung abhängig, da es unterschiedliche gibt. Ruf deine Versicherung an!

klaus2006-07-31T12:33:24Z

deine hausrat haftet für den dir entstandenen schaden.
die haustür gehört ihrem dem besitzer (vermieter)also zahlt er oder seine versicherung (er kann ja dann beim einbrecher regress nehmen).
erklär deinem vermieter mal, das du rechtsschutzversichert bist, vielleicht funktioniert er dann.
viel spass

Popivoda2006-07-27T09:52:20Z

alle angefallenen schäden muß die hausrat bezahlen.versicherungsgesetz

jrsouthtexas2006-07-27T09:17:35Z

Bin kein Experte aber ich glaube deine Versicherung muss zahlen da ja in die Whg. eingebrochen worden ist die du gemietet hast. Dies gilt für deine Wohnungstür - hat der Einbrecher erst die Haustür aufgehebelt und danach die Wohnungstür zahlst du (deine Versicherung) nur den Schaden an der Whg Tür und der Vermieter den Schaden an der Haustür.
Wenn du deine Wohnungstür nicht abgeschlossen hattest (und es hat einer gemerkt) zahlst du deinen Schaden selber (nicht die Versicherung) also auch den an der Tür (Whg) weil das grob fahrlässig ist

kalyptus2006-07-27T09:10:55Z

Hotline des Versicherers weiß es bestimmt, steht auch in den AGBs in der Police

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