Favorisierte Antwort:Ja, auf jeden Fall !!!
Dafür gibt es ganz klare Gesetze und die sollten auch konsequent durchgeführt werden.
Es gibt andererseitsauch ebenso klare Verordnungen, was das Anleinen betrifft.
Leider meinen aber immer wieder bestimmte beratungsresistente und lernverweigernde Hundefanatiker*innen, sie und ihre Tölen seien der Bauchnabel der Welt und alles hätte sich um sie zu drehen.
Was nicht hören will, muss fühlen, gilt dann auch hier.
Ich hoffe, der Jäger, der nur seinen Job gemacht hat, hat in der nächsten Instanz einen fähigen und gewiefteren Anwalt...!!!