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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 6 Monaten

Darf in eine Bewerbungsabsage dies geschrieben werden: „Die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem ist unerwünscht"?

Und weiter „Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen"

Das Unternehmen hat 2019 den Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens erhalten, der Chef dieses Unternehmens ist mit dem rechtsextremistischen Verein „Zukunft Heimat" bei einer Kundgebung in Cottbus mitmarschiert.

7 Antworten

Bewertung
  • jossip
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Dass der lslam weder mit unserer Verfassung noch mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist, zeigt die alltägliche Realität in Deutschland.

    Sogenannte islamische Friedenrichter finden bei den Moslems immer mehr Anhänger und die Sharija hat für mehr und mehr Moslems einen höheren Stellenwert, als das Grundgesetz.

    Das sind unwiderlegbare Tatsachen, an denen die DR verblendeter und verpeilter Gutmenschen nichts, aber auch rein gar nichts ändern.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Schreiben darf man das so nicht, aber zum Glück kann einem ja keiner vorschreiben wen man einstellt und wen nicht (und warum nicht)... ;)

  • vor 6 Monaten

    Das Unternehmen sollte einen sehr guten Anwalt haben, wenn es so argumentiert.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Kein Unternehmen kann so dumm sein, sich selbst nicht nur ins Knie, sondern zusätzlich in beide Ellenbogen zu schießen

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  • vor 6 Monaten

    Ich vermute ganz stark, dass eine Klage gegen dieses Unternehmen erfolgreich wäre.

  • vor 6 Monaten

    Nein das kannst du ohne Probleme anklagen lassen vor Gericht

  • Anonym
    vor 6 Monaten

    Warum nicht, ist ja die Wahrheit und noch haben wir Demokratie und Moslems sind nun mal unerwünscht☺☺☺

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