Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 6 Monaten

Bekommt man automatisch Nachricht bei Ableben des Vaters?

Hatte letztens zu Hause eine Diskussion, wo von anderer Seite gemutmaßt wurde, dass mein Adoptivvater - zu dem seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr besteht - wahrscheinlich längst gestorben sei. Mit heute achtzig wäre er zwar kein Methusalem, aber der Gesündeste war er auch nie.

Dem hielt ich entgegen, dass ich davon gehört haben müsste. Obgleich die Frage wegen nicht vorhandenen Vermögens und wahrscheinlicher testamentarischer Enterbung für mich von keinerlei Bedeutung sein dürfte, hätte meiner Meinung nach aus Formgründen trotzdem eine amtliche Benachrichtigung erfolgen müssen. Sicher bin ich mir da jetzt allerdings nicht mehr so.

Weiß jemand mehr darüber?

Update:

"Von wem sollte diese Automatik denn ausgelöst werden?"

Vom Amtsgericht in Zusammenarbeit mit dem Standesamt, denke ich. Schließlich muss in seine Papiere ein Sterbeeintrag hinein, und bei der Gelegenheit kann man gleich die Angehörigen in gerader Linie ermitteln, weil biologische und adoptierte Kinder dort vermerkt sind. Ebenso, wie umgekehrt in meinem Geburtseintrag (oder wie immer sich das elektronische Gegenstück nennt) auch mein Adoptivvater eingetragen ist.

Update 2:

"Es ist Familien- und Privatsache, die übrigen Angehörigen zu informieren. Gerade in Fällen einer Wiederverheiratung ist es oft so, dass die Kinder aus erster Ehe gar nichts vom Sterbefall erfahren."

Wirklich?

Update 3:

"Am besten, du (...) sprichst selbst mit ihm, falls er noch guter Dinge ist."

Nein. Der Mann ist ein Monster, und ich habe sogar versucht, die Adoption rückgängig zu machen. Nur kam in privatem Kreis während der letzten Jahre wiederholt die Rede darauf, ob er überhaupt noch lebt.

Update 4:

@ Wurde dein Adoptivvater selbst streng und mangels an Liebe erzogen - wie bitteschön soll er dann das Gegenteilige an seine Kinder weiter geben?

Dann hätte der Adoption eben nicht stattgegeben werden dürfen. Zumal diese völlig unnötig war und dem alleinigen Zweck diente, eine Einflussnahme meines leiblichen Vaters auf die Erziehung zu verhindern.

Update 5:

@ aeneas

Im Grunde ist es mir schnuppe, ob mein Adoptivvater noch lebt oder nicht. Die Frage bzgl. der (von mir vermeinten) automatischen Benachrichtigung durch eine Behörde hatte sich (wie bereits erwähnt) im Bekanntenkreis gesprächsweise ergeben. Nach wie vor bin ich mir nicht sicher, wie sich das nun wirklich verhält.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Monaten
    Beste Antwort

    Im Regelfall verständigt das Standesamt die Angehörigen bei einem Todesfall. Das Standesamt des Wohnortes des Verstorbenen ist da zuständig. Erkundige dich dort mal.

  • Normalerweise wird das bei Adoptivkindern genauso gehandhabt wie bei leiblichen Kindern auch.

    Und dann müsste man zumindest von Amtswegen vom Tod erfahren oder auch über die Zeitung.

    Es sei denn, dein Adoptivvater hat das in der Zwischenzeit geändert und es schriftlich niedergelegt, dass du von seinem eventuellen Tod nichts erfahren sollst. Sprich: er kann dich sogar auch notarisch aus dem Testament fern halten bzw. erst gar nicht erwähnen.

    Am besten, du reisst dich mal zusammen und fährst wieder mal in die alte Heimat bzw. dort, wo dein Adoptivvater lebte und machst dich schlau über ihn - oder du sprichst sogar selbst mit ihm, falls er noch guter Dinge ist.

    Inanna

    Edit: Wenn dein Adoptivvater, so wie du sagst ein "Monster" ist, war (wie auch immer), dann sollte dir doch das Ableben von ihm egal sein. Oder nicht?

    Warum interessiert dich das dann, ob der Mann noch lebt oder nicht?

    Vergiss ihn dann einfach, sprich nicht mehr über ihn und gut ist. Das dürfte hoffentlich kein Problem sein.

    Ausserdem erziehen Eltern ihre Kinder so wie sie´s kennen. Wurde dein Adoptivvater selbst streng und mangels an Liebe erzogen - wie bitteschön soll er dann das Gegenteilige an seine Kinder weiter geben?

    Kümmere dich lieber um deine Wurzeln und schau mal, ob deine leiblichen Eltern noch leben und was sie so machen.

  • Anonym
    vor 6 Monaten

    Es gibt leider kein zentrales Bürgerregister in Deutschland. Gäbe es ein solches, wäre es kein Problem jederzeit nachzuschauen wann wer wo verstorben ist und im umgekehrten Fall, wo seine nächsten Angehörigen wohnen. Tritt also nun ein Sterbefall ein und wird den Behörden gemeldet, geben diese sich mit den Angaben des Meldenden zufrieden. Unterschreibt dieser die notwendigen Papiere und bezahlt er die anfallenden Kosten, wird die Gemeinde keine Suche nach weiteren Angehörigen unternehmen. Es ist in diesem Fall Familien- und Privatsache, die übrigen Angehörigen zu informieren. Etwas anders sieht es aus, wenn Geld zu vererben oder einzufordern ist, oder zunächst keine Angehörigen bekannt sind. Bleiben die Friedhofsgebühren unbezahlt oder hat der Verstorbene ein hinterlegtes Testament gemacht, wird versucht, die Betroffenen zu finden und zu informieren. Das geschieht aber regelmäßig erst nach der meist schon stattgefunden Bestattung. Gerade in Fällen einer Wiederverheiratung ist es oft so, dass die Kinder aus erster Ehe gar nichts vom Sterbefall erfahren.

    Quelle(n): bestatterweblog.de
  • Fred
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Keine Ahnung. Glaube kaum, dass man da automatisch verständigt wird. Wenn was geregelt werden muss, wird versucht Angehörige ausfindig zu machen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 6 Monaten

    Nein, wenn es kein Testament gibt, wo du bedacht wurdest.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 6 Monaten

    Er war Dein Adoptivvater. Wenn er nichts hinterlassen hat oder Du in einem Testament nicht ausdrücklich erwähnt wurdest, dann hörst Du freilich nichts.

    Was ist mit Deiner Mutter? Hatte sie auch keinen Kontakt mehr zu ihm? 

    Wenn nicht, besteht doch auch gar kein Anlass, für wildfremde Leute, Dich zu benachrichtigen; mit der Ausnahme,er hätte Dich tatsächlich in seinem Testament bedacht. Erben werden benachrichtigt und, sollte deren Anschrift nicht bekannt sein,auch nach ihnen geforscht.

    "Automatisch"? Von wem sollte diese Automatik denn ausgelöst werden?

    Hast Du irgendwo Deine Adresse hinterlassen und darum gebeten, im Falle eines Falles benachrichtigt zu werden? Nein? Na, also! Aber falls Du Dich wirklich dafuer interessierst, ob er noch am Leben ist oder bereits das Zeitliche gesegnet hat, gibt es für Dich doch genügend Möglichkeiten, selbst Erkundigungen einzuziehen.

    Nachtrag:

    Deine Ansprüche an Amtsgericht und Standesamt entbehren leider jeglichen juristischen Grundlage.

    Um den Mann amtlicherseits ins Sterberegister einzutragen, bzw. eine Sterbeurkunde auszustellen,  ist es nicht nötig, Angehörige zu ermitteln.

    Wie ich schon sagte, es ist doch ganz einfach, selbst in Erfahrung zu bringen, ob er noch lebt oder bereits verstorben ist. Weshalb tust Du's nicht einfach? 

    Und wenn Du, wie Du vorgibst, an einem Erbe gar nicht interessiert bist,  bzw. ein solches "von keinerlei Bedeutung" für Dich ist

    und der Mann darüber hinaus, wie Du schreibst, ein Monster war/ist, weshalb ist es Dir dann überhaupt so wichtig, etwas über ihn zu erfahren? 

    Nach jahrzehntelangem Null-Kontakt, könnte man's  dann doch einfach dabei belassen... vorausgesetzt, es ist zutreffend, was Du da so schreibst.

  • vor 6 Monaten

    "Im Erbrecht steht ein adoptiertes Kind den leiblichen Kindern gleich. Daraus ergeben sich dieselben Ansprüche auf eine Erbschaft – oder zumindest den Pflichtteil. Das Adoptivkind gehört damit in der Erbfolge zu den Erben ersten Ranges."

    Normalerweise solltest du also vom Standesamt oder Nachlassgericht eine Nachricht über den Tod deines "Vaters" bekommen. Auch im Falle von Schulden, denn hier wird auch geerbt. Natürlich kann man das Erbe auch ausschlagen.

    Es kommt aber wohl häufig vor, dass Erben nicht informiert werden, da sie dem Gericht nicht bekannt sind und ggf. von den Miterben unterschlagen werden.

    Man kann sich falls er nun ggf. wirklich nicht mehr lebt mit dem Nachlassgericht in Verbindung setzen. Natürlich brauchst du einen Nachweis über die Adoption, damit du auch beweisen kannst, dass du tatsächlich das Kind dieses Mannes bist. Dann kann Akteneinsicht genommen werden. Dort sollten auch alle Nachlasswerte verzeichnet sein.

    Auch wenn du kein gutes Verhältnis zu dem Mann hattest. Vielleicht möchtest du ja doch Gewissheit haben?

    Quelle(n): www.anwalt.org
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.