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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSchule · vor 10 Monaten

Darf das Kind, so wie alle anderen, auch seine Ferien bekommen? ?

Wichtige Frage! 

Bitte antworten!

Familie zieht um. Von 1 Bundesland in ein anderes. Mit 1 Kind mit Schulpflicht für Oberschule. 

Der Umzug findet während den Ferien statt. 

In beiden Bundesländern sind Ferien. 

Jetzt enden die Ferien in dem Bundesland wo die Familie sich gerade einrichtet, also wo sie schon beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist. 

Allerdings ist das Kind immernoch in der alten Schule angemeldet, wo noch Ferien sind. 

Das Kind wartet bis die Ferien im Bundesland des früheren Wohnortes zu Ende sind und geht dann erst zur neuen Schule, wird dort angemeldet und sofort bei der alten Schule abgemeldet am nächsten Tag, wo bei der alten Schule der erste Schultag wäre. Denn nur während Schulzeit kann man das Kind auch ordnungsgemäß abmelden und den neuen Wohnort mitteilen. 

Ist das alles in Ordnung so? Oder wird man extrem penibel und der Familie deshalb Probleme machen, weil das Kind wenigstens seine Ferien haben möchte? 

Ich finde es nicht nur pingelig, sondern auch extrem ungerecht wenn dem Kind die Ferien gestohlen würden, da es jetzt die ganze Zeit sehr hart arbeiten muss, wo die anderen (im neuen Wohnort) schon Ferien bekommen werden, das Kind aber hart weiter arbeiten muss. Er braucht auch seine Ferien! 

Ist das in Ordnung? 

P.S. leider kann der Mietvertrag nicht entsprechend verschoben werden, so dass es passt. 

Update:

P.S. es ist erschreckend zu sehen, wie missgünstig die Menschen sind so einen Schiss haben, dass eventuell ein wildfremder Menschen ,  ein Ihnen nicht bekanntes Kind eventuell es ein bischen gut hätte oder andersherum nicht-einen-Nachteil erhalten würde. 

Deshalb wird ganz penibel und akurat über die Möglichlkeiten auf jeden Fall zum Nachteil der Unbekannten diskutiert. Aber wie es bach dem Gesetz fürs Kind "rein theoretisch" gut wär. 

Habe von Deutschen leider auch nichts anderes erwartet. 

Update 2:

An Kühchen: Grund ist aber nicht irgendein Stress ... sondern dass das Kind fairerweise denselben Umfang an Ferien erhalten sollte wie alle. Durch Umzug wird er um mehr als die halben Ferien "verarscht". 

Ferien gestrichen nur weil er Pech hat und die Eltern zu diesem Zeitpunkt umziehen. 

Da kann er nichts dafür, Mietvertrag lässt sich wie gesagt nicht verschieben und beim Einwohnermeldeamt würde ich (als anständige Person) auch nicht so gerne einfach um 3 Wochen lügen, als Alternative. 

Update 3:

An den anonymen Idiot betreffend Logik: 

Ja dann hätte das Kind Glück gehabt, wenn es dadurch doppelte Ferien bekommt. Bestimmt nutzen Eltern das auch sehr gut aus, wenn sowas gerade einigermaßen passt. 

Nur ist es wohl offensichtlich für Mensch mit etwas Gehirn und Verstand, dass es unfair ist, wenn die Ferien gestrichen werden, weil jeder Mensch auch Erholung braucht.

Es ändert nichts an Noten (höchstens nachteilig),wenn man keine Pause und Erholung das ganze Jahr bekommt: Kind sowie Eltern. 

Update 4:

Karl K. Sie haben ja garkeine Ahnung! 

Ich Frage mich welches Kind wegen Corona einfach "schulfrei" hatte ???

Ich kenne kein einziges. Ich kenne nur welche die es dadurch noch schwieriger hatten und sejr schwer zu bewältigende Arbeit zuhause erledigen mussten in grösserem Umfang als es zu Schulzeit wäre. Mit Ferien hat das überhaupt nix zu tun !!!!

So was Idiotisches! Wenn man garkeine Ahnung hat dann lieber gar nichts sagen. 

Ferien heisst keine Arbeit. 

Update 5:

Karl K

Zudem können Sie als Erwachsener sich nicht mit Minderjährigen vergleichen und diese beneiden. Frechheit , Idiotie und Kinderfeindlich.

Sie waren selber mal jung, aber das vergessen solche Leute !

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Monaten
    Beste Antwort

    da kann man sich als Eltern nicht einfach so drüber weg setzen, einfach vor ORT nachfragen - da wird Euch geholfen.

    Klar, darf das Kind seine FERIEN bekommen, nur entscheidet vor Ort das dafür zuständige Schulamt.

  • Anonym
    vor 10 Monaten

    Ja, aber natürlich bekommt es die Schulferien in dem Bundesland, in dem es zur Schule geht.

    Wie wäre denn zu verfahren, wenn in dem neuen Bundesland die Schulferien mit dem Umzug beginnen würden, also die Schulferien eventuell doppelt so lang wären?! Wird dann das Kind jeden Tag zur Schule gehen, weil es die Schulferien bereits hatte, obwohl die neue Schule wegen der Schulferien geschlossen ist??? Logisches überlegen macht Fragen oft überflüssig!

  • vor 10 Monaten

    Normalerweise gilt da die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Das heißt, dass die Schule am neuen Wohnort für das Kind zuständig ist. Man kann nicht einfach so die Ferien vom alten Wohnort mitnehmen oder abfeiern. 

    Dazu müsste man das Kind offiziell von der neuen Schule beurlauben lassen, eben als Grund den Umzug/Streß/Durcheinander angeben. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich, was die Dauer und Zuständigkeit (Lehrer, Rektor, Schulamt) für die Beurlaubung angeht.

    Abgesehen davon ist es sinnvoll, wenn das Kind am 1. Schultag da antanzt, weil es dann vermutlich noch mehr neue Schüler geben wird und es nicht gleich so auffällt, als wenn es ein paar Wochen später da ganz alleine "der Neue" ist.

  • vor 10 Monaten

    Das Kind ? Dem Kind würde es helfen, am Schulbeginn in der neuen Schule präsent zu sein. Aber Ihr wollt es anscheinend nicht.    

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  • ?
    Lv 7
    vor 10 Monaten

    Wenn ich es in deiner Frage richtig verstehe, hat das Kind jetzt ja schon Ferien am alten Wohnort. Es ist also nicht so, dass Sohnemann ueberhaupt keine Ferien haette.

    Auch wenn 6 Wochen Ferien verstaendlicherweise schoen waeren, da muss er in den sauren Apfel beissen. Bei Schulbeginn im neuen Bundesland sollte er schon aus eigenem Interesse von Anfang an am Unterricht teilnehmen. Kuerzere Ferien sind evtl. leichter zu ertragen als das Nachholen von versaeumten Stoff an einer neuen Schule. Denk bitte auch einmal an die Eingewoehnungsphase. Die duerfte bei Beginn eines neuen Schuljahres auch leichter sein, als wenn man dazukommt, wenn alle anderen Schueler schon voll im neuen Stoff sind. 

    Als "Ausgleich" fuer versaeumte Ferienzeit koennte man seinem Kind ja evtl. einen langgehegten Wunsch erfuellen. 

  • ?
    Lv 7
    vor 10 Monaten

    Ich würde auch behaupten nach Umzug und Ummeldung gelten die Regeln am Wohnort. 

    Und ich verstehe auch das Drama nicht. Zum einen ist das "Kind" ja als Oberschüler auch nicht mehr soo klein, zum anderen ist man als Schüler der jeden Mittag "Feierabend" hat ja auch nicht so gestresst dass man 6 Wochen Urlaub brauch. Ausserdem war jetzt vorher ewig lange schulfrei wegen corona, da hatte das Kind Ferien genug...

    Zu den Aktualisierungen:

    "Ferien heisst keine Arbeit" - "wenn dem Kind die Ferien gestohlen würden, da es jetzt die ganze Zeit sehr hart arbeiten muss"

    ...aha, also haben die Eltern dem Kind mit dem Umzug die Ferien versaut und suchen jetzt jemanden dem sie die Schuld dafür geben können? :))

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