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6 Antworten
- kaelonLv 7vor 10 MonatenBeste Antwort
"Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht (§ 828 Abs. 1 BGB). Im Straßenverkehr gilt das sogar bis zum Alter von zehn Jahren (§ 828 Abs. 2 BGB).
Ob ein minderjähriges Kind, das älter als sieben Jahre ist, für den verursachten Schaden haftet, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Entscheidend ist die Frage: Konnte der Nachwuchs die Gefahr selbst erkennen? Unter Umständen haftet er selbst. Dabei ist das Lebensalter ein Indiz: Je älter das Kind, desto eher haftet es selbst – und nicht die Eltern, so die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.
In einem Fall hatte ein Neunjähriger eine Scheune angezündet. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln entschieden, dass der Junge alt genug war, um beurteilen zu können, dass ein kleines Stroh-Feuer die dort lagernden Strohballen und die gesamte Scheune in Brand setzen können (Urteil vom 30. November 2010, Az. 24 U 155/09).
In der Regel hat ein Kind kein Geld, um den Schaden zu begleichen, doch damit ist die Angelegenheit nicht aus der Welt. Gab es ein Urteil, wonach das Kind zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, kann es für diesen Schaden 30 Jahre lang herangezogen werden – frühestens wenn es ein eigenes Einkommen hat (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB)."
Desshalb lohnt es sich eine gesonderte Kinderhaftpflichtversicherung abzuschließen die auch Kinder unter 7 Jahren einschließt.
Quelle(n): https://www.anwalt.de/rechtstipps/eltern-haften-fu... https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/haf... - Anonymvor 6 Monaten
ja
- Anonymvor 10 Monaten
Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben niemand. Wurde eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen, zahlt diese in der Regel den Schaden.
Weitere Info im Link
- jossipLv 7vor 10 Monaten
Die Eltern, bzw. die Erziehungsberechtigten.
Sollte da keine Haftpflichtversicherung vorliegen, müssen die Eltern den Schaden selbst bezahlen.
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- AstraeaLv 6vor 10 Monaten
Die Haftpflichtversicherung der Eltern. Dafür hat man sie abgeschlossen. Wenn ein Kind einen Brand verursacht, zahlt sie auch, auch wenn die Kinder in der Scheune des Bauern kokelten.
- Anonymvor 10 Monaten
Das ist Arbeit für Rechtsanwälte. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - die Eltern.