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Kann ich Anwält/innen für beide Geschlechter schreiben?
Oder ist das grammatisch nicht richtig und ich muss Anwälte/Annwältinnen für beide Geschlechter schreiben?
8 Antworten
- GritLv 7vor 12 MonatenBeste Antwort
Es wäre falsch, weil bei "Anwält" das "e" fehlte.
Und die Zeit für ein "und" - statt des Schrägstrichs - solltest Du Dir ruhig nehmen, wenn Dein Schreiben wichtig ist.
- Anonymvor 12 Monaten
Wenn in der Kanzlei mehrere Rechtsanwälte und mehrere Rechtsanwältinnen arbeiten, dann ist folgende Anrede die einzig Richtige:
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Quelle: Rechtsanwaltskammer
- kühchenLv 4vor 12 Monaten
Ich habe das mal so irgendwo gesehen: Anwälte/innen, oder auch so: Anwält*innen
Ich persönlich würde "Anwälte (m/w/d)" schreiben...
- ArschielindeLv 6vor 3 Monaten
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- BerniLv 7vor 12 Monaten
Wenn du das schreibst, bekommst du ganz schnell eine Anzeige wegen Diskriminierung von Geschlechtern ! Du hast nämlich ein Geschlecht vergssen :-)
- Maeve DragonLv 7vor 12 Monaten
Nein, aber du kannst Anwälte für beide Geschlechter schreiben (und auch für diverse) und wenn du eine weibliche Person ansprechen möchtest, dann schreibst oder sagst du: "Frau Anwältin".
Du kannst in einem Brief an eine Kanzlei aber auch: "An die Damen und Herren Anwälte" schreiben.
- vor 12 Monaten
Es gibt die Möglichkeit von: AnwältInnen, also mit grossem "I", dann sind beide Geschlechter gemeint.
Es ginge auch noch: Anwält/-innen.
Oder du schreibst ganz einfach:
Sehr geeehrte Anwälte, sehr geehrte Anwältinnen,......
Ich jedoch würde von all dem nichts schreiben, sondern ganz simpel:
Sehr geehrte Damen und Herren,........
Das kommt besser rüber und ist grammatikalisch auch korrekt.
Inanna