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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahr

Hallo zusammen, ist es rechtlich gestattet, in denen vom Verein angemieteten Räumen längerfristig zu nächtigen? ?

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs (wichtigen Grundes) etc. 

5 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Es käme auf den Verein an..

    es gibt z. B. Boots- und Yachtvereine, die extra Räumlichkeiten zum Übernachten anbieten, ganz offiziell..

    FS möchte bitte äußern, um welchen Verein es sich handelt...eine konkrete Aussage ist aufgrund der allgemein gehaltenen Frage nicht möglich. 

  • vor 1 Jahr

    Es ist dann gestattet, wenn der Vorstand des Vereines seine Zustimmung gibt, im Vereinsgebäude zu übernachten.

    Wer das Hausrecht hat, bestimmt die Regeln. Also - frage erst einmal, bevor du du dort deine Zelte aufschlägst.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Bist du nicht in der Lage, den Verein zu fragen ?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, dort zu nächtigen.

  • vor 1 Jahr

    https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/gemeinn...

    Es kommt ganz darauf an, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt  ist oder nicht

    Daraus kopiert=

    Ebenfalls zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen:   

    überhöhte Vergütungen,   

    Gesetzesverstöße,   

    Unerlaubte Zuwendung an Vorstandsmitglieder oder Mitglieder! 

    Fehlende Unmittelbarkeit

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  • Willy
    Lv 6
    vor 1 Jahr

    Nein, das ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt bereits eine entsprechende behördliche Genehmigung vor.

    Die Erteilung einer solchen Genehmigung ist an strengste baurechtliche und brandschutzrechtliche Vorschriften gebunden.

    Für ein längerfristiges Verbleiben oder gar Vermietung / Beherbergung müssen zudem auch melderechtlich gewisse Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen werden (Melderegistergesetz u.s.w.).

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    außerdem:

    Vereine vermieten nicht selten Räume an andere gemeinnützige Einrichtungen.

    Das ist regelmäßig aber steuerlich nicht begünstigt.

    Die Überlassung von Immobilien ist für sich genommen kein gemeinnütziger Zweck. ... Es spielt keine Rolle, dass der Mieter gemeinnützig ist und die Räume für steuerbegünstigte Zwecke nutzt.

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    Fazit:

    kurzfristig mal für 2 Wochen ist kein Problem, längerer Aufenthalt ist in der Regel nicht erwünscht und nicht möglich.

    Bei einem 4-wöchigen Aufenthalt dürfte eine kleine Pension preislich viel bessere Angebote machen können und ist auch melderechtlich eine sehr gute Lösung.

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