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Anonym
Anonym fragte in AusgehenBrasilienCompo Grande · vor 1 Jahr

Werde ich eine Strafe bekommen?

Meine Dash-Cam hat im ruhenden Verkehr zwei Männer gefilmt, die Autos aufgebrochen haben. Diese Männer wurden dadurch auch tatsächlich gefunden. Jetzt prüft die Staatanwaltschft allerdings, ob ich bestraft werde, weil man eben beim Parken nichts filmen darf. Wie findest du die jetzige gesetzlichen Regelung für den Betrieb von Dash-Cams?

Update:

@aeneas - Ein Polizist hat mir gesagt, dass der Staatsanwalt noch prüft, ob ich eine Anzeige erhalten werde.

Mein Dienstwagen hat eine Extra-Batterie, so dass meine Dash-Cam über Stunden beim Parken filmen kann.

Update 2:

@John DD  Meine Firma freut sich sehr, dass meine Dash Cam zu der Festnahme der Verbrecher-Bande geführt hat.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahr
    Beste Antwort

    Ein Irrenhaus ist nichts dagegen! Man sollte dir für den Dienst einen Orden  verleihen, - na lieber einen Geschenkgutschein. Ich an deiner Stelle würde im Falle einer Bestrafung mit diesem Vorfall an die Öffentlicjkiet gehen.

    Das gehört ins Fernsehen. Es fehlen einem nur noch die Worte!

  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Deine Dashcam lief also nachdem du das Auto geparkt hattest. Als parken wird definiert :

    "Als "Parken" wird angesehen, wenn der Führer eines Fahrzeug dieses verlässt oder länger als drei Minuten hält. "Verlassen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass er sein Fahrzeug nicht mehr im Auge hat, also sich so weit von ihm entfernt, dass er nicht mehr nötigenfalls hingehen und es entfernen kann. Auch ist kein Verlassen gegeben, wenn sich eine weitere Person in dem Fahrzeug befindet. Doch auch in diesen Fällen darf das Sich-Entfernen nicht länger als drei Minuten andauern.Gesetzliche Regelungen bezüglich des Parkens und Haltens finden sich in den §§ 12 und 13 StVO. Verstöße bezüglich dieser Parkregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten angesehen"

    Es wird also um den Umstand gehen ob du im Auto gesessen hast und die Dashcam nur lief weil die Zündung noch aktiviert war(und selbst dann wird es heikel da du nicht anlasslos filmen dafst ), oder ob sie weiterlief als  die Zündung deaktiviert war und oder du das Auto verlassen hattest.

    Im letzten Fall droht Dir warscheinlich ein Bußgeld, denn es gibt gute Gründe die eine pauschale Überwachung des öffentlichen Raumes (durch Privatpersonen oder Firmen)verbieten, da dies ein Verstoß gegen die DSGVO und das Recht auf informelle Selbstbestimmung ist.

    Selbst die Polizei darf nicht ohne gute Begründung Kameras im öffentlichen Raum platzieren.

    Unten mal ein paar links zum ADAC und der aktuellen Rechtssprechung zum Thema Dashcams im ruhenden Verkehr.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Du bist echt dümmer, als die Polizei erlaubt. Da es sich um einen Dienstwagen handelt, hast du garantiert NICHT das Einverständnis deines Arbeitgebers, darin eine Dashcam in gesetzwidriger Weise zu betreiben.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Unfassbar, das!

    Inannas grossmaeuliger Beitrag hat mich dann doch veranlasst, der Sache auf den Grund zu gehen und siehe da, Du musst weder in Amerika, noch in Russland leben, um eine solche Kamera in Deinem Auto installieren und nutzen zu duerfen.

    Auszug aus Wikipedia zur Rechtslage in Deutschland:

     

    "Im Mai 2018 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor deutschen Zivilgerichten zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig. „Dashcams dürfen bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwertet werden“, entschieden die Richter. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig."

    Unter diesem Aspekt und ganz besonders im Hinblick darauf, dass die Polizei sich die Aufnahmen zunutze gemacht hat, um Einbrecher dingfest zu machen, waere es doch absurd, wenn Du eine Strafe bekaemest, nur weil das Auto zum Zeitpunkt der Aufnahme gestanden hat! 

    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, sollte es kein Problem sein, einen brauchbaren Anwalt zu finden, der die Angelegenheit vom Tisch fegt.

    Wenn nicht, solltest Du Dich trotzdem nach einem Rechtsbeistand umsehen, denn denn Fall gewinnst Du haushoch. - Und dann traegt die Klagepartei [ich nehmen an, das ist in dem Fall Der Staat] die  Kosten des Verfahrens und auch die Deines Anwalts.

    WER hat Dir denn eigentlich gesagt, dass Du evtl. bestraft wirst? War das ueberhaupt jemand, den man ernst nehmen kann? 

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  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Die Frage ist ja gelöst....

    ich muss immer noch über die Wortwahl lachen...

    und stelle mir mal 2 Männer im ruhenden Verkehr vor.-))))

    #####      Meine Dash-Cam hat im ruhenden Verkehr zwei Männer gefilmt, 

    muaharhar

  • vor 1 Jahr

    Das ständige Aufnehmen ist verboten. Also sollten die Aufnahmen gesichert worden sein, bevor du sie löschen konntest.

    Der Bewegungsmelder der Kamera hat unbemerkt ausgelöst (warum auch immer).

    Hat die Kamera ständig aufgenommen, war das ein Versehen. Du hast es nicht mit Absicht gemacht. Es darf kein Vorsatz gewesen sein(warum auch immer).

    Vorsatz trotz Verbot(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) wird immer ernster betrachtet als fahrlässig oder Unfall.

  • vor 1 Jahr

    wollen wir es nun einmal nicht hoffen - doch heutzutage ist alles möglich.

    Deswegen, sollen die sich doch selber kümmern, natürlich heißt es im UMKEHRSCHLUSS - wer  nichts tut macht sich mitschuldig - und wer was tut anscheinend erst recht - DANKE.

    Sage so oft, wir hätten hier das Paradies auf ERDEN und was machen die meisten MENSCHEN daraus - ne Hölle und ziehen die friedliebenden Mitmenschen ungefragt mit hinein - SCHULDIG.

  • In solchen Fällen sag ich mal:

    Wir leben weder in Amiland, noch in Russland, wo diese Dash-Cams erlaubt ist.

    Du hättest nach deutschem Recht lediglich dein Handy nehmen dürfen und die Polizei anrufen, die dann zum Tatort gekommen wäre.

    Die Dash-Cam bist du jetzt mal los, das ist sicher.

    Ob dir nun wegen unerlaubtem Aufnehmen (auch wenn es ein Beweismittel ist) eine Strafe blüht wirst du abwarten müssen.

    Das wird glaube ich vor Gericht in etwa so gültig sein wie ein heimlich gemachter Vaterschaftstest.

    Wer heimlich einen Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Kindsmutter macht kann auch bestraft werden.

    Da möge Einer noch die deutsche Justiz verstehen.

    Wie´s aussieht darf man nicht mal seinen Vergewaltiger zur Strecke bringen, sondern muss laut Hilfe schreien.

    Depperte Justiz und ungerechte Urteile.

    Inanna

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Das nennt sich, zwischen die Mühlen geraten.

    Da bekommst du noch eine drangeflickt, weil du etwas aufdecken wolltest.

    Zu begreifen ist sowas nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Ruhender Verkehr ist ja nicht Parken.

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