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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahr

Meine Frau will ausziehen und sich von mir scheiden lassen. Wie viel Unterhalt muss ich ihr zahlen?

Wir waren 15 Jahre verheiratet und haben eine 13-jährige Tochter. Ich verdiene 3000,-€ netto und unser Haus ist schuldenfrei. Meine Frau hat nie gearbeitet. Was kommt jetzt auf mich zu? Ich versuche morgen einen Termin beim Scheidungsanwalt zu bekommen .

11 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahr
    Beste Antwort

    Ich gehe davon aus, dass Du fuer Deine Tochter auf jeden Fall Unterhalt zahlen musst, bis sie eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat.

    Was Deine Frau betrifft,  hast Du moeglicherweise Glueck, kommt darauf an, ob sie arbeiten kann und kurzfristig einen Job findet.

    Allerdings gibts such Ausnahmesituationen, bei welchen Unterhalt an die Ehefrau gezahlt werden muss, hab' ich gerade gelesen. - Was genau in Deinem Fall zum Tragen kommt, kann Dir nur Dein  Anwalt sagen.

    Es hat sich sich da rechtlich viel geaendert und ein Mann ist nicht mehr zwangslaeufig bis zum bitteren Ende seiner geschiedenen Frau unterhaltspflichtig.

    https://www.focus.de/finanzen/experten/scheidung-u...

    https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/

    Mir tut Eure Tochter leid; sie ist jetzt in einem schwierigen Alter, in welchem sie mehr denn je ein intaktes Elternhaus braucht.  Was auf die zukommt, daran denkt offensichtlich niemand; weder Du, noch Deine Frau... Traurig.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Wenn du keinen Ehevertrag hast, wird das während der Ehe erarbeitete Vermögen hälftig geteilt; auch das Haus.

    Was oft vergessen wird: auch wenn du deiner Frau wahrscheinlich keinen Unterhalt auf Dauer zahlen musst, bekommt sie für die Gesamtdauer der Ehe anteilig deine Rentenansprüche übertragen. Du wirst also bei Renteneintritt u.U. ein beträchtliches Problem haben, wenn du keine anderen Mittel zur Altersvorsorge hast. Und auch die können ihr anteilig zustehen; da gibt es sehr viele Varianten.

  • avalon
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Was den Kindesunterhalt betrifft, so richtet der sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Den Trennungsunterhalt regelt ein Anwalt. Da Deine Tochter 13 Jahre alt ist, wird Deine Frau sicher arbeiten müssen.

    https://www.rtl.de/cms/duesseldorfer-tabelle-2019-...

    https://familienanwaelte-dav.de/unterhalt?gclid=EA...

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahr

    Sack und Asche . . .

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  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Du hast da bestimmt was verkehrt verstanden, auch das mit dem Scheiden! Deine Frau will sich ausziehen und sich dann. 🥀💐 Schönen Valentinstag!  🌺 🏵️ 🌹  🌻  🌷 🌼  🌸 Ich habe auch schon eine über acht Jahre durchgeschleppt, das war okay! Als ich dann mal wegen Krankheit die Arbeit verlor, wollte sie sich ENDLICH von mir trennen! In guten, wie in schlechten Zeiten? Einen Scheisz! Sage ich dir! Kennst du eine, kennst du alle!

    Quelle(n): Toll, wenn man Frau von Beruf ist. Braucht man nie zu arbeiten!
  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Kampfmittelräumdienst.

  • pikas
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Du mußt für die Tochter bezahlen und bei dem Verdienst nicht wenig!

    Schau in die Düsseldorfer Tabelle! Das halbe Kindergeld kannst Du anrechnen!

  • vor 1 Jahr

    Für deine Tochter so irgendwas zwischen 400 - 500 Euro monatlich und dazu kommt dann noch der Trennungsunterhalt für deine Frau den du bis zur Scheidung zahlen musst, also mindestens 1 Jahr da ihr vor der Scheidung ja erst mal 1 Jahr getrennt gelebt haben müsst. Über die Höhe wird dich dein Anwalt informieren - du hast aber auf jeden Fall einen Selbstbehalt von 1200,- Euro. Außerdem ist es auch ausschlaggebend wo eure Tochter dann lebt, wenn sie bei dir bleibt musst du an deine Frau schon mal keinen Kindesunterhalt zahlen und ob sie dann überhaupt Trennungsunterhalt bekommt ist fraglich da man dann auch von ihr erwarten kann dass sie arbeiten geht!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahr

    Vernünftig ist es. einen Anwalt aufzusuchen. der wird Dich beraten. wie sich das mit dem Trennungsjahr verhält und was Du , je nachdem, wer das Haus verlässt, oder wo die Tochter wohnt. an Unterhalt zu leisten hast 

    In Zukunft muss Deine Frau aber arbeiten gehen.. in soweit wurde es gesetzlich 2009 geändert!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahr

    Wenn deine Frau mit im Grundbuch steht, steht ihr die Hälfte des Hauses zu....

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