Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Bin ich weiterhin Krankenversichert?

Hallo,

ich bin 23 Jahre alt und habe Ende Juni meine schulische Ausbildung beendet. Meine neue Arbeit nehme ich Mitte August auf und habe somit sozusagen noch "Sommerferien". Bisher war ich Familienversichert. Die Frage ist nun, ob ich trotzdem weiter Krankenversichert bin, weil ich mich für die freie Zeit nicht Arbeitslos gemeldet habe.

Jetzt steht ein dringender Arzttermin vor der Tür, aber ich weiß nicht ob ich hingehen kann.

Ich wäre Dankbar für eine Antwort.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 2 Monaten

    ja                         

  • vor 2 Jahren

    Die Familienversicherung greift hier nicht mehr,da die Schule mit Erhalt des Abschlusszeugnisses beendet ist.Für die Zeit der Sommerferien müsstest du dich eigentlich privat versichern (bzw die Beiträge zur GKV komplett selbst tragen) oder dich arbeitssuchend melden.

    Zur Sicherheit würde ich aber auch bei der GKV anrufen...

  • vor 2 Jahren

    Du mußt dich arbeitslos melden , da deine Schulzeit erstmal beendet ist. Frag besser bei der KK nach ,so wie hier die Gemengelage ist.

  • vor 2 Jahren

    Erkundige Dich bitte bei der Krankenkasse Deiner Eltern. Dann hast Du Gewissheit.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 2 Jahren

    Da würde ich mal bei der Krankenversicherung fragen.

    Ich meine du bist von Ende Juni bis Mitte August nicht versichert,

    das kann aber auch eie völlig falsche Annahme sein,

    die bei der K-Versicherung wissen es genau.

  • Mike
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Du bleibst Familienmitversichert bist du einen Arbeits-/Ausbildungsvertrag unterschrieben hast.

  • Anonym
    vor 2 Jahren

    Da würde ich mal bei der Krankenversicherung fragen.

    Ich meine du bist von Ende Juni bis Mitte August nicht versichert,

    das kann aber auch eie völlig falsche Annahme sein,

    die bei der K-Versicherung wissen es genau.

  • Anonym
    vor 2 Jahren

    no !!!!!!!!!!!!

  • vor 2 Jahren

    https://www.t-online.de/leben/familie/id_75984536/...

    Hier steht das=

    Krankenversicherung nicht vernachlässigen

    Die Krankenversicherung sollten junge Erwachsene zwischen Schule und Berufsstart auf keinen Fall vernachlässigen. Eine Familienversicherung bestehe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befinde oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligengesetzes leiste, erklärt Mario Dirkmann, Fachanwalt für Sozialrecht, auf dem Portal "sozialrechtler.de".

    Dazu zähle auch die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn sich diese "im Rahmen des Üblichen" halte: So sei ein Abiturient, der im nächst folgenden Semester sein Studium aufnehmen wolle, zwischen Schulentlassung und Studienbeginn durch die elterliche Versicherung geschützt. Steht aber fest, dass das Studium erst mit einem späteren Semester losgeht, endet die Familienversicherung Dirkmann zufolge mit der Schule.

    Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil eine private Krankenversicherung hat. Dann muss der gesetzlich krankenversicherte Partner mehr verdienen, damit der erwachsene Spross familiären Versicherungsschutz genießt. Sind beide Eltern privat krankenversichert, hängt es vom Umfang ihrer Police ab, ob diese das volljährige Kind in der Übergangszeit einschließt.

    >>>

    geändert =

    Nachtrag =

    Du fängst eine richtige Arbeit an?

    Dann solltest du dich arbeitslos melden ,um über die Agentur für Arbeit krankenversichert zu sein.

    Von Ende der Schulischen Ausbildung Ende Juni an, bist doch noch 1 Monat bei deiner bisherigen Krankenversicherung weiterhin versichert, aber dann bis Mitte August nicht mehr.

    https://www.finanztip.de/gkv/nachgehender-leistung...

    Das nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.