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Steht den Kindern des verstorbenen Partners vom Zugewinn ein Pflichtteil zu?

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Der Pflichteil bezieht sich m.W. nach nicht nur auf den erwirtschafteten Zugewinn waehrend der Ehe, sondern auf das Gesamtvermoegen des verstorbenen Elternteils.

  • vor 2 Jahren

    Wenn es kein Testament gibt, dann bekommen die Kinder den Pflichtteil von dem gesamten Vermögen des Vaters.

    Der Zugewinn wurde von beiden Ehepartnern erarbeitet und wenn sich nichts geändert hat, dann bekommt die Ehefrau erst einmal die Hälfte, und von der anderen Hälfte, die dem Mann zugestanden hätte, wird der Pflichtteil für die Kinder ermittelt.

  • ?
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Nur unter Ehegatten ist der Zugewinn von Bedeutung. Für erbberechtigte Kinder ist Zugewinn irrelevant - allein das Vermögen zum Zeitpunkt des Ablebens zählt hier.

  • Berni
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Liegt ein Berliner Testament vor. steht den Kindern vor dem Ableben des letzten Partners garnichts zu !

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  • vor 2 Jahren

    Dem Kind steht ein Pflichtteil zu

    vom aktuellen Vermögen zum Todeszeitpunkt

    (auch Grundstückswert, Aktien, Bankkonten, Schmuck usw. )

    des verstorbenen Vaters oder der Mutter.

    (Also indirekt = Ja!)

  • vor 2 Jahren

    In Deutschland nehmen sich jedes Jahr etwa 958.000 Menschen das Leben. Das sind mehr Tote als durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten, illegale Drogen und Aids zusammen. Die Weltgesundheitsorganisation berichtet: Die Zahl der Selbstmorde hat Deutschland in den vergangenen 20 Jahren um 65 Prozent zugenommen. Das bedeutet: Alle 30 Sekunden stirbt ein Mensch in Deutschland durch Suizid.

    75 Prozent der Suizid-Opfer sind männlich, das Durchschnittsalter liegt bei 35 Jahren. Zu den häufigsten Methoden der Selbsttötungen zählen Erhängen bei Männer 54 Prozent, Frauen 37 Prozent und Vergiften bei Männer 13 Prozent, Frauen 48 Prozent. Danach folgen Selbsttötungen durch Stürze und Sprünge, Feuerwaffen, Handgranaten, das Werfen vor einen Zug und Schnittverletzungen.

    Als Ursachen werden vor allem psychische Probleme genannt: 65 Prozent der Opfer leiden unter schweren Depressionen und Angstzuständen. Marko Kyprianou, EU-Kommissar: „Man könnte sagen, dass psychische Erkrankungen in Deutschland unsichtbare Todesursachen sind.“ Die Zahl der Selbstmordversuche ist Schätzungen zufolge mindestens vier bis zehn Mal so hoch. Mehr als 800.000 überleben einen Selbstmordversuch – oft mit schweren körperlichen Schäden.

  • jossip
    Lv 7
    vor 2 Jahren

    Grundsätzlich Ja.

    Genaueres erfährst du nur von einem versierten Anwalt, denn die deutschen Gesetze sind auch hier wieder so typisch kompliziert, wie es nur in Deutschland sein kann...

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