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Darf der Vermieter das Schloss wechseln obwohl ich noch Miete zahle?
Mein Exfreund und ich haben gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben als wir in die Wohnung eingezogen sind. Ich habe im Februar die Wohnung gekündet und zahle somit bis ende Mai noch Miete. Bin auch im Frebruar ausgezogen zu einer Freundin. Mein Ex Freund lebt immernoch in der gemeinsamen Wohnung. Als ich gestern dort war um paar sachen abzuhollen konnte ich die Türe nicht aufmachen. Mein exfreund sagte mir das der Vermieter das Schloss gewechslet hat ihm zu liebe weil er sich nicht wohl fühlt wenn ich den schlüssel noch habe. Mir hat er kein Wort gesagt. Ich zahle noch Miete obwohl ich kein Zugang mehr habe nur weil mein Exfreund sich das so gewünscht hat... Darf er das?
6 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 3 Jahren
Man,Leute,hat irgendwer hier überhaupt die Frage gelesen ?
1. Eine Wohnung - 2 Hauptmieter
Die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann nur von allen Mietern gemeinsam und gegenüber allen Vermietern erfolgen. (BGB §§ 421,730,749)
2.Das Schloß wurde NACH deinem Auszug auf Wunsch deines Ex-Freundes ausgewechselt !
Der Vermieter muß in diesem Fall davon ausgehen das du mit alen deinen Sachen ausgezogen bist.
Den Rest solltest du wohl lieber mit deinem Ex-Freund klären - der muß wohl sehr massive und überzeugende Gründe vorgebracht haben - nur bei "bitte,bitte" wechselt kein Vermieter das Schloß vor Beendigung des Mietverhältnisses aus.
- ∞ sumsimitpo ∞Lv 6vor 3 Jahren
Das ist eindeutig rechtswidrig.
Weiß der Vermieter, dass Du noch Miete zahlst? Oder
geht der Vermieter davon aus, dass Dein Ex alleine zahlt???
Wenn du nicht mehr hereinkannst, obwohl Du Miete zahlst und der Vermieter dir keinen neuen Schlüssel hat zukommen lassen und dir nichtmal Bescheid gegeben hat - um sich
mit Dir zu einigen, geht das gar nicht.
- Sprich den Ex an, sag ihm unter diesen Voraussetzungen zahlst du nicht mehr, oder neuen Schlüssel geben...
Wenn er die Wohnung alleine will, muss er auch alleine zahlen. Der Vermieter hat wahrscheinlich nur der Mietpartei den neuen Schlüssel gegeben, die er gesehen hat...
Zur Not zahle einfach gar nicht, wenn der Ex sich quer stellt.
Ihr könntet aber auch einen Kompromiss finden.. wie: Du zahlst nur noch 20 % um etwas Verantwortung mit zu tragen....
Sprechen hilft ab und zu...
- Anonymvor 3 Jahren
ja
wenn du als Mieterin informiert wirst und natürlich den neuen Schlüssel für dich alleine erhältst !!
Das gemietete Objekt bleibt so lange du Miete zahlst dein Objekt zum nutzen!
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- Der ElchLv 7vor 3 Jahren
Du hast den Mietvertrag zu Ende Mai gekündigt. Bis dahin zahlst du Miete und hast selbstverständlich das Recht das Mietobjekt, was du ja noch bis Ende Mai gemietet hast, zu betreten. Natürlich kann der Vermieter das Schloss austauschen, da du aber noch Mieter bist muss er dir dann auch den neuen Schlüssen zur Verfügung stellen.
- vor 3 Jahren
Normalerweise darf der Vermieter zwar schon das Schloss austauschen, muss dir jedoch ausreichend Zeit gewähren die Wohnung zu räumen.
Das heisst: er muss mit dem Schlossaustausch warten, bis du deine Sachen abgeholt hast.
Und unter uns gesagt: wer weiss, was dein Freund dem Mann erzählt hat, das er gleich zu solchen Maßnahmen gegriffen hat.
An deiner Stelle würde ich mich an den Mieterschutzbund/-verein deiner Stadt wenden. Diese werden deinen Vermieter schon kontaktieren, dass er dir Zeit geben muss, deine Sachen aus der Wohnung zu holen.
Bis auf Weiteres würde ich die Miete nicht mehr bezahlen, bis die Sache geklärt ist.
Herausrücken muss dein Freund so oder so mit deinen Sachen - ob du nun Miete bezahlst oder nicht, da dein Eigentum nichts mit der Miete zu tun hat.
Sollte er sie beschädigen, kannst du ihn auf Sachbeschädigung verklagen.
Viel Glück.
Wobei ich mich ehrlich frage, warum du überhaupt noch Miete bezahlen musst, wenn du doch gekündigt hast?
Du wohnst ja nimmer drin, sondern dein Freund.
Ich hätte mit dem Auszug keine Miete mehr bezahlt, was ich auch nicht muss, wenn ich diese Räumlichkeiten nicht mehr benutze.
Da wollen dich diese beiden Mannsbilder wohl echt schikanieren:
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/miete-nach-...
Inanna