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Wann muss ich meinen Arbeitgeber über einen anstehenden Umzug informeren?

Folgende Situation: Mein Freund und ich führen derzeit eine Fernbeziehung (600 km). Inzwischen kam aber immer öfter das Thema Zusammenziehen zur Sprache. Allerdings steht noch kein fester Termin o.ä. fest.

Nun hat mein AG heute zufällig in meiner Mittagspause ein Telefonat zwischen mir und meinem Freund mitbekommen, in dem auch das Thema Umzug zur Sprache kam.

Kurz darauf zitierte er mich ins Büro und fragte mich, wann ich denn gedenken würde, ihn über meinen Umzug zu informieren.

Er weiß genau, dass ich in dem Fall auch kündigen werde, weil ich dann zu meinem Freund ziehen würde, da er seine Stelle nicht aufgeben soll.

Mein Standpunkt ist: Er bekommt meine Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Danach kommt der Umzug. Oder muss ich ihn jetzt schon darüber informieren, dass ich über kurz oder lang plane die Firma zu verlassen?

Kleine Info am Rande: Das Verhältnis zu meinem AG ist nicht das Beste, da er ziemlich jähzornig ist und meint, jeden Arbeitsschritt überwachen zu müssen.

4 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 3 Jahren

    Über einen anstehenden Umzug musst du den AG gar nicht informieren, fristgerechte Kündigung (in deinem Fall) reicht völlig.

    Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt (hättet) wäre es fair ihm das auch vorher schon mitzuteilen damit er sich drauf einstellen kann, musst du aber nicht...

  • vor 3 Jahren

    Ob du umziehst, wann du umziehst und wohin du umziehst geht deinen Arbeitgeber überhaupt nichts an. Du musst ihm nur deine neue Adresse nach dem Umzug mitteilen aber du willst ja eh vorher kündigen, somit erübrigt sich das!

    Wenn du die Kündigungsfrist einhältst ist alles gut - vorher braucht der Arbeitgeber nicht zu wissen dass du evtl. kündigen willst - also wäre es sinnvoll solche Dinge nicht telefonisch auf der Arbeit zu besprechen ;)

  • Anonym
    vor 3 Jahren

    ja

  • vor 3 Jahren

    Wenn du kündigst, wirst du 12 Wochen von der Arbeitsagentur gesperrt und bekommst dann kein Arbeitslosengeld.

    Bitte doch deinen Chef, dass er dir kündigen möchte.

    Und ansonsten muss dein Chef nur wissen, wo du gerade gemeldet bist . Was in Zukunft kommt, muss er nicht wissen.

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