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Mietrecht - Ist er verpflichtet, die Rückstände zu bezahlen?

Hallo,

mein Freund hat ein ganz großes Problem, aber ich finde die Geschichte sehr verworren und stehe zwischen zwei Stühlen - einerseits will ich ihm nicht Unrecht tun, andererseits klingt sie so komisch und wirr.

Er war bis 2015 in einer Beziehung mit einer etwas problematischen Dame. Sie empfing Geld vom Jobcenter, während er arbeiten ging. Im Dezember 2014 wurde ihr Kind geboren, das bei ihm lebt, ein Kontakt zu Mutter ist nicht vorhanden. Von der Geburt an im September bis Oktober 2015 war er in Elternzeit und empfing also Elterngeld. Mieter der Wohnung waren beide Partner, als Hauptmieter jedoch er erfasst. Sie, die Ex-Freundin, bat beim Jobcenter ausdrücklich darum, dass das Geld auf ihr Konto überwiesen werden soll, damit sie davon dann die Miete bezahlt.

Nun, nach 3 Jahren, wurde ihm mitgeteilt, dass in diesem Zeitraum - Dezember bis Oktober - keine Miete bezahlt wurde und er dies nun nachzuholen habe, da er Hauptmieter war. Es fiel angeblich durch einen Schnitzer in der Verwaltung erst jetzt auf.

Und ich frage mich - kann der Sachverhalt wirklich so sein? Nach drei Jahren melden? Geld vom Jobcenter aufs Konto? (da bin ich leider völlig unwissend, da ich noch nie Geld vom Amt erhalten habe). Ich habe eine ganz innige Bindung zu seinem kleinen Sohn und mache mir natürlich große Sorgen, wenn das alles so stimmt. Kann er da wirklich zur Verantwortung und verpflichtet werden, die hohen Rückstände von fast 7.000 Euro, die er derzeit gar nicht hat, auszugleichen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 3 Jahren

    ja

  • vor 3 Jahren

    Wenn die Mietschulden ab Dez. 2014 sind ist noch nichts verjährt.

    Ja er als Hauptmieter muss zahlen. Es ist mir allerdings etwas unverständlich warum er nicht wusste das die Miete nicht bezahlt wird.

    Und ja, das Amt zahlt das Geld natürlich auch auf das private Konto.

  • H
    Lv 7
    vor 3 Jahren

    Die entstandenen Mietschulden waeren am 1. Dezember (nach 3 Jahren) verjaehrt, solange nicht bis dahin eingefordert, was ja nun geschehen ist. Da dein Freund Hauptmieter war, muss er fuer die nicht gezahlte Miete aufkommen.

    Warum SEIN Elterngeld allerdings auf IHR Konto ging, erschliesst sich mir nicht so ganz. Und warum hat er dieses zugelassen?

    Mein Vorschlag waere, mit dem Vermieter eine Ratenzahlung der ausstehenden Betraege zu vereinbaren.

  • vor 3 Jahren

    Wenn es um derart hohe Forderungen geht und ihr meint im Recht zu sein solltet ihr einen Anwalt kontaktieren.

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  • Berni
    Lv 7
    vor 3 Jahren

    Es ist dringend ein Anwalt aufzusuchen !

    Eine Verwaltung, die erst nach 3 Jahren merkt, dass keine Miete eingegangen ist, dürfte vor Gericht wohl sehr schlechte Karten haben.

  • ?
    Lv 7
    vor 3 Jahren

    Wie ich verstehe nicht ganz, er war die ersten Monate in Elternzeit und ging dann wieder arbeiten, sie war ab diesem Moment in Elternzeit und wollte deshalb, dass das Geld auf ihr Konto überwiesen wird? Aber was ich nicht verstehe, warum bekommt sie überhaupt Geld, wenn das Kind beim ihm lebt?

  • Herz
    Lv 6
    vor 3 Jahren

    Die Verjährungsfrist von Miete beträgt 3 Jahre wie das mit den Nebenkosten ist musst du bei deinem Mieterverein nachfragen.

    Da würde ich auch zu einem Anwalt raten.

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