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Gasleitung für die Nachbarn führt über unser Grundstück.?

Wir wohnen in einer Sackgasse mit Einfamilienhäusern. Die Sackgasse selbst ist jeweils teilweise Eigentum des anliegenden Grundstückbesitzers, also keine öffentliche Straße. Unser Nachbar neben uns möchte nun einen Gasanschluss legen lassen. Dafür muss die Sackgasse aufgegraben werden, damit die Leitung verlegt werden kann. Eben hat mich mein Nachbar darauf angesprochen, dass die ganze Sache wohl doch nicht so einfach sei. Wir Anlieger müssten jetzt die geplante Leitung in unser jeweiliges Grundbuch eintragen lassen. Ansonsten könnte die Firma die Leitung nicht legen. Meine Frage ist, wer hat damit Erfahrungen? Sind wir dazu verpflichtet? Hat das eventuell Nachteile für uns? Und wie lange dauert es, so eine Leitung zu verlegen? Immerhin ist die Straße dann nicht befahrbar.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 4 Jahren
    Beste Antwort

    Die Gasleitung wird schnell verlegt.

    Als wir von einem Flüssiggastank auf Erdgas umgestiegen sind,

    wurde unsere neue Gasleitung unterirdisch unter unseren Gartenteich und unseren Hofplatz durchgeschossen.

    Auch unsere Straße wurde dafür nicht aufgegraben, sondern es wurde auch alles nur interirdisch durchgeschossen.

    Unsere Straße ist aber extrem eng. Dort gab es vermutlich keine andere Möglichkeit.

    Da es nur eure Gemeinschaftstraße betrifft, auf der ich doch nicht bauen wollt und dürft,

    würde ich als Nachbarn dem zustimmen.

    Eine nette Nachbarschaft wäre mir wichtig.

    Falls ihr mal irgendetwas in eurer Geneinschaftsstraße verlegen lassen wollt, braucht ihr dann ja auch die Zustimmung eurer Nachbarn.

  • vor 4 Jahren

    Das nennt sich Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird.

    Da ihr Eigentümer des Grundstückes seid, braucht ihr dieser Gasleitung nicht zustimmen, denn mit der Dienstbarkeit tretet ihr einen Teil eures Grundstückes an den Versorger ab.

    Im Normalfall sind das die Länge, die über euer Grundstück geht, meist mal einer Breite von 1,50 links und 1.50 rechts von der Leitung.

    Dafür steht euch Entschädigung zu.

    Also, so einfach, wie sich das euer Nachbar vorstellt, ist das nicht.

    Ich würde mich an deiner Stelle an einen Rechtsanwalt wenden, zumal ihr auch noch in eurer Beweglichkeit eingeschränkt werdet.

    http://www.ballaschk.de/dienstbarkeit.html

  • anamy
    Lv 6
    vor 4 Jahren

    wo sind denn die anderen versorgungsleitungen verlegt, Wasser, Abwasser, Strom? Wäre das nur ein einzelner Gasanschluss?

    also da solltet ihr euch als gemeinsame Anlieger, Nutzer und Besitzer mal zusammentun. Bzw. hat der Rat der Stadt oder Gemeinde da nicht auch noch Einfluss?

  • vor 4 Jahren

    Die Leitung muss in die jeweiligen Grundbücher und Karten eingetragen werden, daher braucht es die Zustimmung der Grundstücksinhaber. Diese sollten sich (schriftlich) versichern lassen, dass die Kosten vom Auftraggeber übernommen werden, dann sollte dem nichts im Wege stehen. Die Straße wird aber einige Zeit nicht befahrbar sein, eventuell bis zu einem oder zwei Monaten, da die Arbeiten und die Vermessungen normalerweise suboptimal aufeinander abgestimmt sind und so immer mal wieder eine Weile nichts gemacht werden kann. Solange sollten alle ihre Fahrzeuge wo anders parken (und rechtzeitig vom Grundstück schaffen^^).

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  • vor 4 Jahren

    Das geht normalerweise schnell, nur stellt sich die Frage ob das wirklich notwendig ist, und wenn ob dann für jedes Grundstück zumindest die Möglichkeit gelegt wird ebenfalls Gas zu bekommen. Ich würde das einen Anwalt klären lassen, denn danach kann an der Stelle nichts mehr gebaut werden.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

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