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Darf man freiberuflich tätig sein und gleichzeitig ALG2 beziehen? Falls ja, gibt es da eine Verdienstgrenze?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 4 Jahren

    ALG II und Selbstständigkeit

    Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Umgekehrt können hilfsbedürftige Selbstständige ALG II erhalten. Was ist dabei zu beachten und was bleibt unterm Strich übrig?

    Hilfsbedürftigkeit vorausgesetzt, fallen auch Selbstständige unter das SGB II. Das heißt: Hartz 4 Empfänger dürfen gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Das ist sogar ausdrücklich erwünscht, da eine (Neben-)tätigkeit erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. Eine Arbeitszeit-Obergrenze gibt es im SGB II nicht.

    Welche Einkünfte werden angerechnet?

    Einkünfte ab 100 Euro mindern den Hartz-4-Anspruch. Beim Verrechnen höherer Beträge wird nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Informieren Sie sich über Vermögen und Freibeträge.

    Einkünfte werden so errechnet: Umsatz bzw. Bruttoeinkommen minus Betriebsausgaben/ Werbungskosten sowie Steuern und Versicherungen. (s. §11 und §30 SGB II und "Arbeitslosengeld-II/Sozialgeld-Verordnung")

  • ?
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Als ALG2-Empfänger sollte man wissen das man JEDES Einkommen angeben muss und das Einkommen auch auf den Regelsatz angerechnet wird

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Meine Erlaubnis hast Du. Nur nicht erwischen lassen!

  • vor 4 Jahren

    Beides geht - sogar nebeneinander, also "gleichzeitig" im Sinne der Frage. Man darf auch unbegrenzt viel verdienen - schlimmstenfalls verliert man dann eben sie Ansprüche auf ALGII - was man aber wohl verschmerzen könnte.

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  • jossip
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Rumänen, Bulgaren, Araber und Türken wissen da am besten Bescheid.

    Es geht in der Tat. Man muß da bestimmte Freigrenzen und andere Auflagen beachten.

    Auf den Ämtern, die eigentlich zu solchen Auskünften versplichtet sind, bekommst du keine gescheiten Informationen.

    Wie gesagt, Türken, Araber, Bulgaren und Rumänen sind da absolut fit drin.

    Mit einer Gewerbeanmeldung hast du Anspruch auf Kindergeld und "ergänzende Leistungen", wenn du einkommensmäßig unter einer bestimmten Grenze bleibst.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Nein, das ist illegal

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Ja, das geht. Bitte aber nicht dem Link von Problembär folgen!

    Hier wird bewusste Desinformation betrieben.

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