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Einstweiligen Rechtsschutz beantragen wegen Drohung durch die Agentur für Arbeit?
Hallo Leute. Ich hab im Moment das Problem, dass ich von der Agentur für Arbeit Geld für das Tapezieren unserer Wohnung beantragen wollte.
Jetzt wollen die von mir allerdings eine detaillierte Kostenrechnung für Heizung, Strom Wasser und Müll haben, weil ich inzwischen einen Antrag auf Sozialgeld beim Sozialamt stellen musste.
Der Mietvertrag wurde vor der Unterschrift mit einem handschriftlichen Vermerk, dass es sich dabei um eine Warmmiete handelt unterschrieben, allerdings verstehe ich leider nicht, was die Agentur für Arbeit mit einer Aufforderung zur Mitwirkung bezweckt, in der sie uns auffordert, eine korrekt ausgefüllte Mietbescheinigung einzureichen. Auf der Mietbescheinigung UND in dem begleitenden Schreiben wurde angegeben, dass es keine Möglichkeit gibt, getrennte Kosten für die besagten Nebenkosten aufzuführen, da das Haus keine getrennten Wasseruhren und auch keine getrennten Stromzähler hat, was mich dann zu der Bemerkung hinreissen liess, dass der Sachbearbeiter doch sicherlich in der Lage wäre, die eingereichten Unterlagen anzuschauen und die daraus erfolgenden Rechnungen selbst auf die Reihe bekommen würde.
Jetzt wird mir gedroht, dass man mir die Bezüge streichen will.
Hätte ich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz womöglich Erfolg und die dürfen uns das Geld nicht streichen oder kann es da auch nochmals Ärger drum geben. Was sagt ihr dazu?
@ BC: 1. Ich kann das nicht machen, sondern mein Vater muss jemanden dazu beauftragen, der das tut.
2. gibt es im ganzen Haus zwar zwei Küchen, aber die zweite Küche ist auf dem Balkon und dadurch, dass der Balkon im Winter nicht beheizt wird, kann sie eben auch nur zum Teil genutzt werden, Im Obergeschoss gibt es zwar eine Wasserleitung.
Diese liegt jedoch an der Außenwand, weswegen es nicht so einfach wäre, in den vier Räumen auch noch ein Bad unter zu bringen, denn dann müsste man eine komplett neue Wasserleitung ziehen und dabei müsste man praktisch eben auch das alte Bad im schlimmsten Fall aufklopfen, um die Leitungen zu legen. Daher hab ich ja eben das Problem, dass es sich gar nicht aufsplitten lässt. Wenn es nach meinem Willen gegangen wäre, dann wären wir allerdings eben auch nicht da eingezogen,
einfach genau wegen DIESEM behördlichen Hickhack
einfach genau wegen DIESEM behördlichen Hickhack
5 Antworten
- ?Lv 7vor 4 JahrenBeste Antwort
"Warmmiete" beinhaltet nur Heizung.
Wenn alles Inkl. ist nennt sich das "Inklusivmiete/Bruttowarmmiete".
Und das die Arge da ein Problem mit hat verstehe ich völlig.
"Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor."
Aber zB mit eurem Strom hat die Arge doch nichts zu tun, den müsst ihr schon selbst zahlen (vom Regelsatz), das ist in der Miete nicht mit drin und wird auch vom Jobcenter nicht als Mietkosten bezahlt. Da müsst ihr was ändern und diese Kosten aufschlüsseln, dafür gibt es ja Umlageschlüssel. Da hilft euch auch kein Rechtsschutz, das Jobcenter hat Recht...
Nachtrag:
Zu deinem Update...DOCH, es lässt sich aufrechnen, mit Umlageschlüssel pro Kopf oder über die qm. Ist ja in jedem Mietshaus auch so wo keine getrennten Wasseruhren sind, auch da wird der Verbrauch pro Kopf berechnet und aufgeteilt. Oder Gemeinschaftsstrom (Treppenhaus usw) wird auch auf die Mieter umgelegt.
Geht überall, auch bei euch...
- ?Lv 7vor 4 Jahren
So wie ich das verstanden habe, habt Ihr keine Wohnung, sondern bewohnt 2 Zimmer im Haus Deines Vaters, der dafuer Miete kassiert. In Anbetracht dessen, und dass Du Deinen Vater unentgeldlich pflegst, koennte er doch mal ein paar Rollen Rauhfaser spendieren.
Warum den ganzen Stress mit dem JC mitmachen?
Da Du fuers Wohnen an Deinen Vater zahlen musst, stell ihm doch Deine Pflege/Hausreinigung in Rechnung. Damit wuerde sich evtl. der Gang aufs Sozialamt erledigen.
- blaucleverLv 7vor 4 Jahren
Dann musst du halt dafür sorgen, dass endlich mal im Haus getrennte Wasseruhren und getrennte Stromzähler eingebaut werden ...
So wie es in geordneten Fällen halt zugehen sollte ...
- Maeve DragonLv 7vor 4 Jahren
Nein, das bringt nichts. Der Sachbearbeiter hat nämlich Recht. Ihr müsst die Kosten auseinander rechnen. Dazu könnt ihr eine pro Kopf Rechnung erstellen.
Den Verbrauch insgesamt kennt ihr ja. Ruft bei den Stadtwerken an und bittet darum eine solche Rechnung zu erstellen und die reicht ihr dann nach.
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