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Jemand hat vorsätzlich einen falschen Namen angegeben, Ware bestellt, Rechnungen nicht beglichen. Was kann man tun?

10 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Irgendwo muss die Ware doch hingegangen sein u. der Empfaenger einen Vorteil daraus gezogen haben. Also, Anzeige gegen Unbekannt unter Angabe der Anschrift, an welche die Ware gegangen ist.

    Das waere erst einmal der naechste Schritt, damit ueberhaupt Ermittlungen aufgenommen werden koennen.

  • vor 4 Jahren

    Wenn ich eine Bestellung unter falschem Namen aufgebe dann ist die Ware doch gar nicht zustellbar weil es einen Menschen unter diesem falschen Namen ja gar nicht gibt - somit geht also die Bestellung als "nicht zustellbar" zurück an den Versender!

  • Berni
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Stell dir vor, man kopiert alle Belege für den Verkauf und geht damit zur Polizei und erstattet Anzeige wegen Betrugs. Die muß dann ermitteln, zumal man ja einen Anhaltspunkt hat, wohin die Ware gegangen ist.

  • vor 4 Jahren

    Zur Polizei gehen und Anzeige gegen unbekannt stellen. Der oder die Personen machen das bestimmt nicht zum erstenmal. Mit der angegebenen Adresse die Polizei ermitteln lassen. Ich hätte die Ware auch erst losgeschickt wenn ich das Geld auf dem Konto gehabt hätte, es gibt immer mehr Betrüger im Netz.

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  • ?
    Lv 7
    vor 4 Jahren

    Falls Du bei diesem Fall irgendwie zu Schaden gekommen bist, erstatte Anzeige.

  • Festus
    Lv 6
    vor 4 Jahren

    Ware benutzen und nicht zahlen.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Na, und! Was kümmert das dich?

  • vor 4 Jahren

    Wie du?

    Ich suche jemanden und bin der Gläubiger!

  • Willy
    Lv 6
    vor 4 Jahren

    Deutscher: Selbstanzeige - Geständnis. Mit Job und Familie folgt ein Verfahren.

    "Bereicher" - Geständnis UND sofortige Erstattung samt Entschuldigung.

    Gern gesehen, selten geschehen: Sofortige AUSWEISUNG.

    Realität: Oft mildernde Umstände trotz erheblicher Ktriminalität.

    4 Sozialhelfer füllen den Antrag auf Nachzug von 23 Blagen, Neffen, Nichten, Omas und Bekannten aus.

    Der dumme deutsche Steuerzahler wird Euch alle durchfüttern.

    Kommt ALLE.

    DANKE, MUTTI.

  • vor 4 Jahren

    Du solltest dich freiwillig stellen.

    Das wirkst sich günstig aufs Strafmaß aus.

    Was das ist ? Google mal § 263 StGB .

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