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Nebenjob auf 450 Euro Basis-Jobcenter Problem??

hallo, ich möchte als Aushilfe in einem Supermarkt arbeiten. bekommen würde ich 450 Euro im Monat. ich lebe mit meiner Familie und wir bekommen Hilfe vom Jobcenter. mein Bruder macht eine Ausbildung, deswegen bekommt er vom jobbender kein geld mehr. das heißt er gibt jeden Monat 100 euro meiner mama für die miete. würde mir das auch passieren als Aushilfe??? wenn ich auch jeden Monat für die miete was geben muss, macht es ja dann wenig sinn für 450 euro zu arbeiten oder???

10 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren

    "wenn ich auch jeden Monat für die miete was geben muss, macht es ja dann wenig sinn für 450 euro zu arbeiten oder???"

    *LoL* Ich lach mich schlapp! Wenn du mal eine eigene Wohnung hast dann musst du arbeiten gehen um die Miete zu zahlen, du musst auch Strom, Wasser, Heizung, Müll, GEZ und Internet bezahlen. Du brauchst was zu Essen, Klopapier, Seife, Waschpulver, Deo ...u.v.m...! Wenn du später mal einen Vollzeitjob hast und du alle deine monatlichen Kosten von deinem Lohn abziehst wird kaum noch was übrig bleiben. Und willst du dich dann auch fragen ob es überhaupt Sinn macht arbeiten zu gehen wenn man von dem verdienten Geld Miete, Heizung, Wasser, Strom, Nahrungsmittel......... bezahlen muss und vom verdienten Geld kaum noch was übrig ist??? Tja - Leben kostet nun mal Geld und das Geld was man verdient gibt man nun mal wieder für die Wohnung und alle nötigen Dinge aus.

    Es macht natürlich Sinn den 450,- Eurojob anzunehmen und wenn du davon was abgeben musst dann siehst du mal direkt dass das Leben kein Zuckerschlecken ist und dass das selbst verdiente Geld eben nicht dafür da ist um es nach Lust und Laune zu verbraten sondern dass es notwendig ist um Leben zu können!

    ACH NOCH WAS:

    deine letzte Frage:

    "ich arbeite in einem Supermarkt mit einem jahresvertrag unterzeichnet. Habe vor 4 Monaten angefangen und möchte jetzt aufhören, weil ich kein spaß mehr daran habe.

    Würde mein Arbeitgeber Probleme machen? könnte ich problemlos kündigen?"

    /question/index?qid=20...

    Kannst du den Widerspruch mal erklären?

  • vor 5 Jahren

    Arbeit zu haben macht eigentlich immer Sinn. Jedenfalls mehr Sinn, als nur auf dem Sofa zu chillen. So sammelst du immerhin ein bisschen Berufserfahrung und bist damit auch attraktiver für künftige Arbeitgeber. Evtl. wird aus der Aushilfstätigkeit ja ein Ausbildungsplatz als Einzelhandelskauffrau/-mann. Mir ist das im Anschluss an eine Aushilfstätigkeit im Supermarkt angeboten worden von meinem damaligen Chef, da hatte ich allerdings schon eine andere Ausbildungsstelle und habe abgelehnt.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    ja

  • A
    Lv 5
    vor 5 Jahren

    Dazu solltest du angeben, wer genau was vom Arbeitsamt kriegt. Wenn du H4 beziehst wird dir ziemlich sicher was von deinem Minijob auf das H4 angerechnet. Wenn deine Mutter für dich unterhaltsverpflichtet ist kann es auch gut sein, dass dann irgendwas angerechnet wird.

    Heftiger war mal bei einem entfernten Bekannten, wo der Vater H4 bekam und der Sohn durfte erst mit 25 ausziehen und musste bis dahin den Vater unterstützen - das System ist extrem bürokratisch und intransparent.

    Aber wenn du 450€ verdienst und davon 100€ zur Wohnung zuschießt hast du am Monatsende immer noch 350€ mehr in der Tasche. Und wie auch der andere schrieb, wenn du zusammenzählst was eine Wohnung im Monat mit allen Nebenkosten kostet sind 100€ nicht viel.

    Ich will dir jetzt aber auch keine Moralvorträge halten, da ich nicht einmal ansatzweise die Umstände kenne.

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  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Wenn Du selber Geld verdienst, muß die Allgemeinheit weniger für Deinen Lebensunterhalt aufbringen.

    Wo genau ist das jetzt ein Problem?

  • vor 5 Jahren

    Arbeiten rentiert sich nur für die, die arbeiten lassen.

  • ?
    Lv 6
    vor 5 Jahren

    Gehe Vollzeit arbeiten und sorge für Deine Unterkunft selbst.

  • vor 5 Jahren

    Besprich das mit deiner Mama.

    Eine vorbildliche Mutter sorgt dafür, dass ihre Familie sich selbst ernähren kann und keine fremden Almosen braucht.

  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Die Agentur für Arbeit WIRD dir deinen Unterhalt in DEM FALL mit Sicherheit zumindest kürzen. Das Problem daran ist allerdings, dass von den 450,-€ die Du da verdienst von Dir persönlich ja auch noch Gelder an das Jobcenter, an die Rentenversicherung und an die Krankenkasse fällig werden, wenn Du nicht Gefahr laufen willst, dass Du, falls Du später mal Rente bekommen willst, durch die NICHT-Zahlung keine Rente bekommen wirst.

    Das Problem ist allerdings: von den 450,- € bleiben dann leider nur noch vielleicht 350,-€ übrig. Wenn Du dann auch noch Fahrtkosten hast, beispielsweise weil Du mit dem Bus zum Job fahren musst, bleiben im Endeffekt dann bloss noch vielleicht 250,- € übrig, und das ist deutlich weniger als das, was einer als Hartz-IV-Empfänger bekommt. Fährst Du mit dem Auto, ist es NOCH weniger, da du dann ja auch noch

    - Autoversicherung

    - KFZ-Versicherung und

    - Reparaturen am Fahrzeug selbst bezahlen musst. Wenn Du dann auch noch nicht einmal ein Fahrzeug hast, dann heisst es erst mal, eines kaufen.

    Das bedeutet dann im Endeffekt: Du gehst praktisch für nichts arbeiten.

    Ich persönlich empfinde dadurch im Grunde genommen diese 450,- € Jobs als Sklavenjobs, denn man ist praktisch gezwungen, damit man arbeiten gehen DARF, auch noch Geld zur Arbeit mitzubringen und ich finde, dass DAS keinen wirklichen Sinn hat.

    Wenn man den Arbeitsplatz direkt vor der Haustüre hat, ist das was anderes. Da entfallen lange Wegstrecken. Man kann unter Umständen kurze Wege zu Fuss gehen oder wenn man hat, mit dem Fahrrad zurück legen und hat DADURCH wenigstens Fahrtkosten gespart. Trotzdem ist es allerdings so, dass im Endeffekt von den 450,-€ die Du verdienst, faktisch gesehen, wenn Du die Kosten für die Versicherungen löhnst, nur noch 350,- € übrig bleiben. So viel hat ein Hartz-IV-Empfänger sowieso, ohne dass er sich für nen Job den Allerwertesten aufreissen muss und genau DAS stört mich ehrlich gesagt RICHTIG DERBE.

    Wozu muss man sich in solch einem Fall den Allerwertesten aufreissen, wenn unterm Strich ja doch nicht MEHR übrig bleibt?

    Daher macht es für MICH persönlich GAR KEINEN SINN, überhaupt auf 450,-€ Basis arbeiten gehen zu wollen.

    Wenn bei einer solchen Aktion, dann wenigstens mindestens 700,-€ für denjenigen, der den Job macht hängen bleiben würde, dann würde das für mich persönlich deutlich mehr Sinn ergeben.

    Dadurch hätte nämlich der Hartz-IV-Empfänger trotz allem einen deutlichen Mehrwert, wäre beschäftigt und würde trotz allem eben nicht wie in Hartz-IV am Hungertuch nagen, wenn Du mich fragst. Aber das würde dann wiederum bedeuten, dass die Arbeitnehmer, die unter Umständen in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten, praktisch die Einzahlungen für die Hartz-IV-Empfänger mit nem 450,-€ Job mittragen, obwohl DIE ja eben auch ihr Scherflein dazu beitragen, wenn sie die Versicherungen zahlen.

    Das Problem ist allerdings, dass die meisten Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten leider nur sehr wenig Verständnis über den Begriff der Subsidiarität haben, der ja bloß in vereinfachter Form bedeutet, dass die Gemeinschaft eben hier im Falle einer eventuellen späteren Arbeitslosigkeit trotz allem wieder den größten Teil der Kosten für die Arbeitslosigkeit tragen muss.

    Wobei ich allerdings auch definitiv nicht verstehe, wieso ein 400,-€ Jobber (war bei mir vor ein paar Jahren so!) wenn er arbeitslos wird, lediglich 160,-€ vom Amt in ALG I ausgezahlt bekommt, obwohl ihm ja laut Gesetz ebenso wie allen anderen Arbeitslosen mindestens 60% seines letzten Gehaltes gezahlt gehört. Das sind bei mir eigentlich nach Adam Riese dann eben auch 220,-€ und nicht bloß 160,-€ im Monat.

    Überlege dir was Du machen willst. Das kann ich dir bloss raten, denn zur Zeit stehen die Hartz-IV-Gesetze IMMER NOCH auf eher tönernen Füssen.

  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Ich würde es ablehnen, von so einem geringen Geld deiner Mutter etwas abzugeben. Soll sie dir kündigen, wenn es denn einen Mietvetrag gibt. Sonst behältst du dein Recht auf deinen ersten Wohnsitz weiterhin.

    Quelle(n): Grundgesetz der Bundesrepublick: Wohnrecht.
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