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Wird das sparkonto bei der rentenbesteuerung einbezogen?

rente etwa €1300, sparkonto niedrig 5-stellig.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren

    Die Rentenbesteuerung geht über die Einkommenteuererklärung.

    Bei der Einkommensteuererklärung müssen auch die Zinsen vom Sparbuch angegeben werden.

    Aber ist gibt den Sparerfreibetrag und den Härteausgleich, die von von Zinsen abgezogen werden können.

    Bei den niedrigen Zinsen, die es im Moment für ein Sparbuch in 5.stelliger Höhe gibt, musst du garantiert nichts von deinen Sparbuchzinsen versteuern.

  • vor 5 Jahren

    nicht direkt bei der Rentensteuer, aber bei der Einkommenssteuer ( Zinserträge, sofern man heute von Zinsertrag sprechen kann )

    zur Rentensteuer :http://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/rentenste...

  • Remo
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Nein, wird es nicht. Beim Sparbuch müsste man Vermögenssteuer zahlen. Bei der Rentensteuer wird nur die Rente berücksichtigt

  • vor 5 Jahren

    Wenn dann nur einmal, und dann auch nur dass was du dort an Zinsen bekommen hast. Dass das Sparkonto aber eine bessere Geldvernichtungsanlage im Moment ist, das ist dir hoffentlich auch klar.

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  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Steuern werden nur auf Einkommen erhoben, dazu zählt natürlich auch Einkommen aus Kapitalerträgen, also u.a. Zinsen.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Hallo Ballbreaker,

    schön dich wieder mal zu lesen.

    Sei froh, dass Du kein hohes, sechsstelliges Konto hast, denn ab 100'000 zahlst Du Strafzins.

    Noch 115 Tage bis Weihnachten!!!

    http://wievieletagebisweihnachten.de/

  • Mike
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Nur die Zinsen und die werden quellenversteuerrt.

  • Berni
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Die Z i n s e n vom Sparkonto mußt du unter Kapitalerträge angeben !

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Nein,

    Das wehre ja noch schöner, wenn die Rentenhöhe noch vom Sparbuch abhängig gemacht wird.

    Aber sage das nicht so laut, Finanzamt liest mit.

  • Freude
    Lv 6
    vor 5 Jahren

    Nein! Nur nach den Einzahlungsleistungen.

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