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Ist der arbeitgeber verpflichtet seine lehrlinge kurz vor der prüfung hinzuweisen das sie sich beim arbeitsamt melden müssen?
8 Antworten
- hilfsbereitLv 7vor 5 Jahren
"Verantwortungsbewusstsein ist der Schlüssel unserer Zukunft."
Justus Vogt
"Nur wer die Verantwortung für sich selbst übernimmt,
kann auch Verantwortung für Andere tragen - heute wird Verantwortung nur übernommen, wenn Andere die Konsequenzen tragen."
Justus Vogt
"Eigenverantwortung heißt, sich selber zu lieben,
und ist die weiseste Weise, erwachsen zu werden."
Esther Klepgen
- HarmonieZielLv 7vor 5 Jahren
Es hat Information - Holschuld.
Jagdhunde die auf die Jagd getragen werden wollen, haben ein kurzes Leben.
- Maeve DragonLv 7vor 5 Jahren
Nur dann, wenn die Lehrlinge nicht von dem Betrieb übernommen werden, in dem sie ausgebildet wurden, wäre das ratsam. Aber es ist keine Verpflichtung.
- MikeLv 7vor 5 Jahren
Nein,
der Ausbidungsvertrag ist erfüllt, einige werden übernommen, andere suchen sich eine Zusatzausbildung, dritte machen noch Abitur, vierte ein Freiwilliges Soziales Jahr, fünfte einen anderen Arbeitsplatz.
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- Der ElchLv 7vor 5 Jahren
Nein natürlich nicht!
Der Lehrling sollte sich im 3. Lehrjahr natürlich darum kümmern dass er einen Arbeitsplatz für nach der Ausbildung hat -> sollte für jeden selbstverständlich sein. Natürlich kann man auch beim Chef mal nachfragen wie die Chance auf Übernahme nach der Ausbildung steht aber so lange man keinen Vertrag in den Händen hat muss man, auch wenn man eigentlich bleiben möchte, nach Alternativen suchen.
Sollte der Lehrling bis 3 Monate vor Ausbildungsende keinen Job gefunden dann sollte er sich selbstverständlich beim Arbeitsamt melden -> das sollte eigentlich klar sein, wenn schon nicht dem Lehrling dann aber den Eltern die ja während der Ausbildung auch immer noch ein Blick auf ihr Kind haben sollten!
- ?Lv 7vor 5 Jahren
Warum sollen sich Lehrlinge beim Arbeitsamt melden? Das waere nur der Fall bei nicht Weiterbeschaeftigung. Dies sollte dann ein evtl. Arbeitsloser auch selber wissen. Der Ausbildungsbetrieb ist nicht verantwortlich fuer den weitergehende Weg des Auszubildenden. Das muss dieser schon selbst in die Hand nehmen.