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Nachbar hängt immer meine Wäsche ab ?

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage, ob ich bzgl. folgender Situation etwas tun kann:

wir leben in einer Wohngemeinschaft zu 16 & es gibt neben dem Fahrradkeller sowohl im Keller , als auch im Dachgeschoss die Möglichkeit seine gewaschene Wäsche dort aufzuhängen.

Nun ist es so, dass die, die im unten leben auch im Keller ihre Wäsche aufhängen und die, die oben leben im Dachgeschoss.

Es gibt seit einigen Wochen nun eine neue Einwohnerin, die während der kaltenTagen ihre Wäsche im Keller aufhängt, wo es eine Heizung gibt & wenn es warm ist, geht sie ins Dachgeschoss & nimmt meine Wäsche von der Leine und hängt dort ihre eigene auf.

Ich habe schon mehrmals gesagt, dass sie meine Wäsche nicht anfassen soll, aber sie hält sich nicht daran.

Das interessante ist, dass sie hier 3 weitere Landsleute hat & deren Wäsche nicht abhängt, obwohl die neben meiner hängen.

Der Vermieter meinte, im Mietvertrag sei dies nicht geregelt, wer seine Wäsche wo aufhängt.

Naja, wenn ihr meint ich solle meine Wäsche im Keller aufhängen, das ginge rein theoretisch schon, aber dafür müsste ich 3.Stockwerke runter während ich zum Dachgeschoss nur 1 hoch muss.

Und außerdem ärget es mich, dass sie zum Beispiel NUR meine Wäsche immer wegnimmt ob nass oder trocken interessiert sie nicht, hauptsache sie kann ihre eigene aufhängen.

Keine Ahnung , weiß einer, ob ich da juristisch irgendwie vorgehen kann oder muss ich aufgeben ?

14 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren
    Beste Antwort

    Es hört sich zwar im ersten Augenblick komisch an , aber auch dafür gibt es in D. Gesetze.

    BGB §§ 858 ,862 und 1004

    BGB § 858 Verbotene Eigenmacht

    (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

    Störung des Besitzes ist JEDE Beeinträchtigung des Besitzes ohne seine Entziehung. Dies sind vor allem physische Eingriffe, die die ungestörte Besitzausübung verhindern, so zum Beispiel das Umlagern von Gegenständen ohne Erlaubnis des Besitzers.

    § 862 Anspruch wegen Besitzstörung

    (1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

    BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt,

    so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    Mit der Entfernung deiner Wäsche von dem von dir gewählten Lagerplatz ist der Text der § BGB 858 sinngemäß erfüllt.

    Zuerst solltest du versuchen dich mit deiner Nachbarin gütlich zu einigen bevor du weitere Schritte ergreifst.Oft genügt schon die "Androhung" rechtlicher Schritte um eine Einigung zu erreichen.

    Fruchtet dies nicht solltest du deine Nachbarin - schriftlich - abmahnen.

    Solltest du ein zweites mal abmahnen füge dieser Abmahnung eine Unterlassungserklärung bei die deine Nachbarin unterschreiben soll.

    Es steht Ihr frei diese freiwillig zu unterzeichen – tut sie dies nicht, kannst du auf Grundlage BGB §§ 858 ,862 und 1004 und deiner schrftlichen Abmahnung bei Gericht Antrag auf eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage einreichen.

    In deiner Unterlassungsklage schilderst du möglichst konkret und genau das Geschehen ,fügst Beweise, gegebenenfalls durch Zeugen, bei und legst die Höhe der Strafzahlung bei Wiederholung fest. Diese sollte zwar empfindlich ausfallen, damit sie eine Warnfunktion hat, darf aber nicht unangemessen sein.

    Bevor du zum Gericht gehst solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.

    Dabei sollten dann auch weitere Fragen geklärt werden,die evtl. weiter Klagepunkte beifügen :

    - Wohin wird deine Wäsche umgelagert ?

    - Wird sie dabei verschmutzt, beschädigt etc ? (Schadensersatzpflicht BGB § 823)

    - Fehlt etwas ? (Diebstahl § 242 StGB)

    Quelle(n): BGB Zivilrecht
  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Hänge halt deren Wäsche dann auch mal ab.

  • vor 5 Jahren

    Da wird es dann wohl schwierig.

    Ein vernünftiger Vermieter hätte sich hier die Zeit genommen zu vermitteln, vielleicht verständlich zu machen, dass es nicht rechtsverbindliche Regeln im Haus gibt, an die man sich besser halten sollte.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Ein Schiedsmann könnte helfen.

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  • vor 5 Jahren

    Wo ist das Problem?

    Einfach beim nächsten Mal, deine Wäsche wieder an die vorherige Stelle hängen, ihre natürlich vorher abnehmen und an die Stelle von einem ihrer Landsleuten hängen und dem seine Wäsche dahin, wo sie deine hingelegt oder hingeschmissen hat.

  • vor 5 Jahren

    Ein paar auf die Backen der Guten, dürften deinen Standpunkt von wegen Abhängen deiner Wäsche, nachdruck und verstehen verleihen, dass das unerwünscht ist.

  • vor 5 Jahren

    "Wohngemeinschaft zu 16..." --->>> also für mich hört sich das eher nach Mehrfamilienhaus an ;)

    Also ich würde versuchen mir der Frau zu reden und ihr klipp und klar sagen dass sie deine Wäsche nicht anzufassen hat.

    Funktioniert das nicht dann würde ich mal mit ihrer Wäsche genau so verfahren wie sie mit meiner Wäsche umgeht. Also: wenn sie deine Wäsche abhängt um ihre aufzuhängen dann einfach mal ihre Wäsche abhängen und in einen Wäschekorb schmeißen -> damit sie mal sieht wie sch*eiße das ist wenn dann saubere Wäsche Stockflecken bekommt und muffig riecht weil man sie zu feucht einfach zusammen gelegt hat!

    Lernt sie es so auch nicht dann würde ich über Alternativen nachdenken, denn ich könnte es absolut nicht ab wenn Fremde an meiner Wäsche rum machen.

    Wie siehts denn aus im Dachgeschoss, hängen da Wäscheleinen um die Wäsche aufzuhängen? Dann könnte man überlegen dass man die Wäscheleinen einfach aufteilt und jeder darf dann ausschließlich in seinem, ihm zugeordneten Bereich aufhängen (z.B. bei 4 Leinen und 4 Parteien wird jedem eine Leine zugeordnet und nur die ihm zugeordnete Leine darf benutzt werden). Oder du kaufst dir einen Wäscheständer - der ist dann dein Eigentum und den darf außer dir niemand benutzen - dann bräuchtest du die Wäscheleinen gar nicht mehr und die könnten dann von den anderen benutzt werden und du musst keine Angst haben dass deine Wäsche abgehängt wird!!!

    Generell sollte hier aber der Vermieter aktiv werden und solche Probleme per Hausordnung lösen - denn offenbar sind seine Mieter selber dazu nicht in der Lage und der Vermieter sollte da vermitteln und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung finden mit der alle leben können.

    Es könnten z.B. auch Tage vereinbart werden an denen eine jeweilige Mietpartei aufhängen darf - dazu müssen sich aber alle Beteiligten mal an einen Tisch setzen und schauen wer an welchen Tagen aufhängen darf. Das könnte z.B. so aussehen dass du, weil du die ganze Woche über arbeitest Sonntag und Montag aufhängen darfst - du Montagabend aber die Wäsche abhängen musst weil Dienstag und Mittwoch die Hausfrau mit den drei Kindern aufhängt und Donnerstag und Freitag das Rentnerpaar aus dem Haus!

    Generell sollten erwachsene, vernünftige Menschen eigentlich eine Lösung für das Problem finden - man muss sich halt miteinander auseinander setzen

  • vor 5 Jahren

    schenk ihr zum Geburtstag einen Wäschetrockner.

  • vor 5 Jahren

    Meine Frage an dich : Ist deine Wäsche noch nass, wenn die Nachbarin sie abhängt, oder ist sie schon trocken ?

    Bevor man das nicht weiss, kann man deine Frage nicht vernünftig beantworten.

  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Rechtlich kannst Du da nichts machen. Kauf Dir einen Waeschestaender, den Du auf den Dachboden stellst. Dann kann die Nachbarin ihre Waesche auf die Leine haengen und Du Deine auf Deinen Waeschestaender, an dem sie nichts zu suchen hat.

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