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Probleme mit der Bahn: Wie Geldstrafe umgehen, da man unschuldig ist?

Hallo liebe Leute,

ich versuche es kurz zu machen. Ich habe von der DB und der eurobahn Post nach hause bekommen, ich sei ohne gültigen Fahrausweis gefahren und so sollte ich ein Bußgeld zahlen. Da ich Studierende bin und ein Ticket habe, kann ich mir nur erklären, dass jemand versucht hat auf mein altes Semesterticket zu fahren o.ä.

Nun ist zu einem das Problem, dass die Eurobahn mir vorwirft, das auf jeden fall gewesen zu sein, weil mein Personalausweis vorlag ?!

und das zweite Problem ist, dass ich keine kostenlose Beratungshilfe kriege, da ich für das Amt zu viel Vermögen habe (traurige Welt)

Ich weiß mir einfach nicht zu helfen. Kann nicht mehr beruhigt schlafen. Das Geld, das ich habe , ist für ein Umzug zusammen gespart.

Ich habe weder Geld für einen Anwalt, noch Zeit und Nerven mich damit auseinanderzusetzen. Zumal ich doch nichts gemacht habe !!! :( :(

Kann mir irgendjemand helfen ? Ich will dass dieser Scheiß einfach nur noch aufhört. Zahle doch ganz fleißig meine Semestergebühren und alles... :(

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Du braucht nur mit dem aktuellen Ticket und deinem Ausweis zu einem der Büros fahren und das dort vorzeigen. Wenn das vor Wochen gekauft wurde ( Datum schauen ) , dann spielt das keine Rolle was die Bahn hat (oder auch nicht ). Das Ticket ist auch dann gültig , wenn du es nicht bei hast und später vorlegst. Sollten gefälschte Daten von dir verwendend worden sein , dann lass dir das Datenblatt ausdrucken und stell Strafanzeige ( Urkundenfälschung ) Wenn ein falscher " Peso" vorlag , dann lässt sich das mit deinen richtigen Daten ( Seriennummer usw. ) abgleichen. Wenn sich keine Einigung ergibt , dann warte ab , bis du Post vom Gericht bekommst und leg Wiederspruch ein . ( Das Schreiben ausfüllen und Kopien von allem dazu legen.Mach gleich nach dem Gespräch bei der Bahn ( notfalls ) eine Anzeige bei der Polizei , damit du abgesichert bist.

    Dann sollen sich Polizei und Gericht drum kümmern. Weil die Kontrolleure eine " Fangprämie" bekommen , kann da auch mal gemauschelt werden.

    "Gültiges Ticket bleibt gültiges Ticket".

    Warum solltest DU ein falsches Ticket vorlegen , wenn du ein gültiges hast ?? Unlogisch ..Oder ?? :))

    NT: Klär vorher noch mal ab , das du nicht die Schwester oder Freundin in die Pfanne haust . Vielleicht hat jemand das " geborgt" und bei einer Anzeige , wird aus " borgen " eine Straftat . Dann soll die Person das Bußgeld bezahlen und gut ist .

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    ja

  • vor 5 Jahren

    Was hast du denn mit deinem alten Semesterticket gemacht? Könnte es denn, rein theoretisch sein dass jemand mit deinem alten Semesterticket gefahren ist??? ---> ich meine, wenn es ungültig ist weil du ein neues hast dann sollte man das alte zerschneiden (unbrauchbar machen) und weg schmeißen. Wie also kann es sein dass jemand anderes dein altes Ticket hat???

    Des weiteren kannst du den Irrtum von Bahn und eurobahn (wenn es denn ein Irrtum war) aus dem Weg räumen indem du einfach mit deinem (für den Tag an dem du schwarz gefahren sein sollst) gültigen Ticken zur Bahn/eurobahn gehst und du dies mit dem Schreiben vorzeigst.

    Zum Anwalt kann ich nur sagen: Rechtsschutzversicherung! Als Studentin bist du vermutlich noch bei deinen Eltern mitversichert. Falls nicht ist eine private Rechtsschutzversicherung und natürlich auch eine private Haftpflicht ein absolutes Muss (da gibt es auch spezielle Tarife für Studenten)!

  • vor 5 Jahren

    Unschuldig ?

    Und woher haben zwei verschiedene voneinander unabhängige Unternehmen deine Personalien ?

    1. Ein Semesterticket ist nur zusammen mit deinem Studentenausweis oder Personalausweis gültig.

    2. Da auf dem Studentenausweis nur Name und Geburtsdatum stehen muß also dem Kontrolleur dein Personalausweis vorgelegen haben.

    3. Kannst du keinen Perso vorzeigen ist der Kontrolleur gemäß geltender Vorschriften verpflichtet zur Feststellung der Personalien die Polizei hinzuzuziehen.

    4. Selbst "wenn" Jemand dein altes Ticket verwendet hätte - da Semestertickets personengebunden sind mußt DU nachweisen wo dein altes Ticket abgeblieben ist.

    5.Nach den geltenden Vorschriften der Beförderungsunternehmen ist die Weitergabe eines personenbezogenen Fahrausweises verboten.

    6. Alle Informationen zum Ticket hast du bei Studienbeginn bekommen,also nützt auch die Ausrede "Das hab ich nicht gewußt" nichts

    Natürlich kannst du dir einen Anwalt nehmen oder Wiederspruch führen - allerdings wird dann DB oder eurobahn oder beide Anzeige gemäß § 265a StGB "Erschleichen von Leistungen" erstatten.

    Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann nach Abschluss der Ermittlungen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und gegen dich Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren wegen geringer Schuld oder wegen fehlenden öffentlichen Interesses an der Verfolgung eingestellt wird.

    Erfüllt du die Voraussetzungen, so wird du nach § 265a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.Außerdem droht ein Hausverbot des betroffenen Beförderungsunternehmens.

    Eine Einstellung des Verfahrens ist höchst unwahrscheinlich da das "erhöhte Beförderungsentgelt" seit dem 01.07.15 auf 60,-€ angehoben wurde und damit nicht mehr unter die Geringfügigkeitsgrenze (50 €) des § 248 StGB fällt.

    @ Poet Piet

    "Ausserdem ist die Bahn in der Beweispflicht, da sie ja etwas behaupten."

    Leider falsch.Die Bahn hat alle Beweise die sie zur Stellung einer zivilrechtlichen Forderung braucht.

    Die dafür erforderlichen Personalien wurden entweder vom Kontrolleur anhand des Perso oder von der Polizei anhand Abfrage Einwohnermeldeamt erfasst.

    Und für alle die hier NICHT lesen können.

    Es geht hier NICHT um eine normale Fahrkarte sondern um ein PERSONALISIERTES SEMESTERTICKET - diese Tickets sind nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (Studenten - oder Personalausweis) gültig.

    Der "angebliche" Schwarzfahrer muß also nicht nur das "alte"(ungültige) Ticket besitzen sondern auch den Studenten - oder Personalausweis der Fragestellerin.

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  • vor 5 Jahren

    Das wird schwierig werden, da die Bahn AG mit sich nicht verhandeln lässt und es immer bei Schwarzfahrern ganz durchzieht. wie das mit der eurobahn ist weiß ich nicht da ich diese Firma nicht kenne.

    Zuerst einmal, bist Du an jenem Tag überhaupt damit gefahren? zum anderen wenn Du für diese Zeit ein gültiges Ticket hattest , würde ich es so bald wie möglich der Bahn mitteilen. Aber wie kommt dann dein Ausweis in falsche Hände und diese Person müsste Dir dabei auch noch recht ähnlich ausgesehen haben.

    Um da um eine Strafe herumzukommen müsstest Du das erklären müssen.

    Ansonsten bleibt Dir nichts anderes übrig, als die Strafe so bald wie möglich zu bezahlen, denn ansonsten wird das alles noch viel teurer.

    Nachtrag: es gibt bei der Bahn eine Beschwerdestelle , die könnten Dir unter umständen helfen. Die Adresse für müsste dir jede Bahnauskunft geben können.

  • vor 5 Jahren

    Wegen der Nutzung des PA solltest du unbedingt Strafanzeige bei der Polizei stellen, da derjenige, der "deinen" PA vorgelegt hat, dies auch noch bei anderer Gelegenheit tun wird und der nächste Brief - von wem auch immer - dir sicher ist. Zum Beispiel ein Handy-Vertrag oder eine Amazon-Rechnung...

    Und der Betrag ist dann nicht mehr überschaubar!

    Sollte sich da jemand aus deinem Umfeld bedient haben, musst du keine Angst davor haben, ihn in die Pfanne zu hauen. Du bist bereits zuerst in die Pfanne gehauen worden!

    Und wo ist dein altes Semesterticket?

    Weißt du noch wo du zu dem fraglichen Zeitpunkt der Zugfahrt gewesen bist und kannst das beweisen?

  • vor 5 Jahren

    nimm dir anwalt

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