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Was muss im Impressum stehen, wenn man eine Zeitschrift als gemeinnütziger Verein publiziert?
Wir sind ein eingetragener Verein und möchten eine Zeitschrift öffentlich publizieren.
Reicht es dabei, wenn wir als Herausgeber im Impressum stehen, oder ist da noch was mit dem V.i.s.d.P. zu beachten?
5 Antworten
- vor 5 Jahren
Guckst Du hier bei : Pflichtangaben
https://www.arag.de/auf-ins-leben/vereinsrecht/sic...
Sorry, mein Fehler. Hoffentlich hilft das weiter ? .. unter Briefbogen..
- MarjorieLv 7vor 5 Jahren
Euer Verein ist "Herausgeber" dieser Publikation, als V.i.S.d.P müsst ihr noch eine Person benennen, sinnvollerweise den Vereinsvorsitzenden.
- Anonymvor 5 Jahren
Was für eine Frage!.
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- Anonymvor 5 Jahren
Gar nichts! Du musst nur irgendwas Pro Flüchtlinge machen, dann sprudelt das Geld von allein! Nie wurde soviel gespendet wie im Zuge der Flüchtlingskrise.
Aber mach nichts zugunsten der Flutopfer. Das wird nicht gern gesehen! Da ist man fast schon Nazi!