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Heckfahrradträger am PKW?

Ich habe vor mir einen Heckfahrradträger an meinen PKW zu kaufen. Befestigt wird dieser an der Anhängerkupplung.Meine Frage dazu: Da das Kennzeichen dabei verdeckt wird, brauch ich da ein zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger und muss dieses von der KFZ Stelle bestempelt sein, oder reicht hier ein normales übliches Kennzeichen ohne Stempel?

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 4
    vor 5 Jahren
    Beste Antwort

    Anders, als bei einem Anhänger, der Steuer- und TÜV-pflichtig ist und deshalb ein eigenes Kennzeichen benötigt, reicht bei einem Fahrradträger ein ganz einfaches Kennzeichen Deines Autos ohne TÜV-Plakette oder Stempel. Das Kennzeichen wird dann einfach in die Halterung eingeclippt (s.o.) Das Kennzeichen kannst Du für wenig Geld entweder bei Amazon bestellen oder bei einem KFZ-Schildermacher in Deiner Nähe anfertigen lassen.

    Falls Du noch Anregungen über die Kaufentscheidung des Fahrradträgers brauchst-ich kann Dir einen von der Marke "Uebler" empfehlen (P 22 S). Das ist eine fränkische Firma und nicht ganz so teuer wie Thule. Aber ganz so auf das Geld sollte man hier trotzdem nicht schauen. So eine Anschaffung macht man ja nicht öfter und sie zahlt sich am Ende aus.

    Es gibt zwar auch Billigmodelle wie z.B. von Eufab im Baumarkt, aber die würde ich, solltest Du den Träger öfter nutzen wollen, nicht empfehlen.

    Der Träger von Uebler läßt sich ganz einfach auf die Anhängerkupplung schieben, Hebel herunterdrücken, abschließen fertig. Dann nur noch die Haltestange am Rad befestigen und die Räder mittels Ratschenbänder festzurren-fertig. Dauert keine 5 min. Geile Sache-aber das nur nebenbei. :-)

  • vor 5 Jahren

    Frag doch mal bei hrb (www.hrbanhaenger.ch) in der Schweiz nach. Die konnten mir bei diversen Fragen zum Thema Anhänger weiterhelfen.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    viel spass hier im forum

  • jossip
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Diese so genannten "Folge-Kennzeichen" tragen grundsätzlich keine Zulassungsstempel...weeeiiil, lt. der StVZO die Kennzeichen mit den Zulassungsstempeln "FEST mit dem Fahrzeug verbunden" sein müssen ( also genietet, geschraubt oder in die Plastikhalter eingeclipt ).

    Von daher ist es auch strengstens verboten, wenn Schilder hinter die Front- oder Heckscheibe gelegt werden...der Staat in seinen Grundfesten würde dadurch erschüttert... :-)

    Von der Logik her würde es Sinn machen, das rückwärtige Kennzeichen am Fahrradträger in die dort angebrachte Plastikhalterung einzuclippen, aber damit wäre das Nummernschild ja nicht "FEST verbunden"...und das Anfertigen eines neuen Schildes bringt durch die Mwst. und später die Einkommenssteuer der Schilderbude dem Staat wieder zusätzliche Einnahmen...that´s the name of the game...

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  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Das weiß ich nicht.

  • Anonym
    vor 5 Jahren

    fragst du in der werkstatt deines vertrauens- wäre ne möglichkeit

  • vor 5 Jahren

    Grundsätzlich gilt für jede Veränderung an Fahrzeugen :

    Lies die ABE. = Allgemeine Betriebserlaubniss.

    und als erstes gilt dabei, ist dein Modell aufgeführt.

    Wenn nicht, vergiss es.

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