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Überholen auf Landstraße bei mangelnder Einsicht der Strecke? Regeln?
Ich war heute mit dem Fahrrad unterwegs. Bei dem links abbiegen von einer Landstaße aus lief anfangs alles sehr nett. Das nächste Auto war knapp 400m entfernt.
Genug Zeit zum abbiegen.
Zur selben Zeit scheint ein Autofahrer gerade die Kreuzung überfahren zu haben und es sehr eilig zu haben. Er überholt und bremst unschön als da ein Fahrradfahrer einfach im Weg steht. Kommend aus der Nebenstraße.
Ja, der Fahrradfahrer war ich. Hätte ich den Herren sehen können wäre ich stehen geblieben. Das eigene Leben ist ja einem doch etwas wert.
Siehe Schaubild:
http://fs5.directupload.net/images/160329/vic25kub...
Ich frage mich nur ob der Herr dort hätte überholen sollen. Ich hätte es zumindest nicht gemacht. Die Strecke wäre mir nicht einsichtig genug. (Fahrrschullehrer: "Im Zweifelsfall nicht überholen!")
Gibt es diesbezüglich Gesetze die meine morgendliche Erfahrung regeln?
Und bevor es kommt:
Als jemand aus der Nebenstraße hat man zu warten. Soweit schon klar. Aber mehr als sichtbare Objekte konnte ich nicht einkalkulieren. Für mich war nur der blaue Fahrer zu sehen.
#1 Ich habe mich nach den Regeln zum Überholen ohne Einsicht der Strecke erkundigen wollen. Wie in der Überschrift zu sehen.
#2 400m entfernt -> 14 Sekunden entfernt
#3 Ja mir ist bekannt das ich lieber stehen geblieben wäre wenn jemand so lang rast. Ich konnte leider nur von bekannten Wissen ausgehen. Ohne Röntgenblick
#4 400 m als Abstand sind für das Abbiegen als Fahrradfahrer nicht ausreichend? Das ist aber die Sichtweite an der Kreuzung. Also ist das eine Sackgasse? O.o
11 Antworten
- Knarf-EwuLv 7vor 5 JahrenBeste Antwort
Als Fahrradfahrer ziehst du immer den Kürzeren, und da hilft es dir nichts wenn auf deinem Grabstein steht: Er hatte recht oder Vorfahrt. Schlimm genug dass der Autofahrer da überholt hat, aber die scheinst auch sehr langsam die Strasse überquert zu haben, denn wenn ein Auto so weit weg ist, dan reicht das aeigentlich allemal.
Sicherlich würde dir auch noch eine Mitschuld gegeben werden, denn du hättest ja auch warten können bis das für dich sichtbare Auto vorbei war, aber das wolltest du nicht.
- Mii🐼Lv 7vor 5 Jahren
Wie waren die Vorfahrtsregeln von der Landstraße zur Nebenstraße?
Musstest du eigentlich warten, bis das Auto vorbei war.?
Wenn er auf einer Vorfahrtsstraße fuhr und gesehen hat, dass die Straße frei ist, muss er nicht damit rechnen , dass du aus einer Nebenstraße raus kommst.
Dann hättest du wohl die Hauptschuld an den Unfall bekommen, tippe ich mal.
Es sei, denn, er wäre viel zu schnell gefahren,dann hätte er eine Mitschuld bekommen.
- Anonymvor 5 Jahren
Das mit dem Überholen ist so ein wachsweicher Abschnitt in der StVO. Das letzte Mal, als ich das nachgelesen habe, hieß es nur noch, daß ein Überholen bei 'unklarere Verkehrssituation' verboten ist.
In diesem Fall wäre für beide die Situation klar gewesen: Du hast kein Auto (bzw. mit genug Platz) im Bereich von links gesehen, der hat kein Hindernis beim Überholen gesehen. Das müßte dann im Bedarfsfall ein Richter nach Ortstermin entscheiden, und keiner der beiden Beteiligten wäre mit dem Urteil zufrieden.
Ob und wer von Euch dabei mit einem Fahrrad, einem PKW oder einem LKW unterwegs war ist dabei sowas von unerheblich.
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- Mr. MarlboroLv 6vor 5 Jahren
Du hattest NICHT genug Zeit um abzubiegen, da auf Landstraßen 100 km/h gefahren werden darf und der Abstand nur knapp 400 mtr. war, so ist der PKW nur 24 Sekunden entfernt gewesen.
- doitsujin75Lv 7vor 5 Jahren
Wenn an dieser Stelle nicht gerade Überholverbote und Tempolimits vorgegeben werden, liegt es am Ende immer im Ermessen des Verkehrsteilnehmers, wie er sich verhält, und da wird es eben rechtlich schwammig. Wenn nichts passiert, wird es auch schwierig, Fehlverhalten nachzuweisen, und "wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn es aber kracht, dann wird mindestens aufgrund von Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung Schuld zugesprochen werden. Das nützt nur dem Opfer hinterher herzlich wenig, wenn es passiert ist.
Nach meiner Einschätzung wird es für den "Überholer" bei einer Verhandlung so auf eine hohe Teilschuld hinauslaufen.
Das Verkehrsrecht ist in solchen Fragen also alles andere als eindeutig, weshalb es bei einer Verhandlung mitunter spannend werden kann.
Falls du das als Radfahrer zur Anzeige bringen willst, solltest du dir das auch noch überlegen. Das ist nämlich mitunter mit einigem Aufwand verbunden, falls es zur Verhandlung kommt. Dann darf man vor Gericht antanzen, sich eventuell selbst einen Anwalt besorgen, und der Gerichtsstand ist nicht unbedingt immer dort, wo es geschehen ist, gerade in größeren Landkreisen nicht. Da muss man sich vorher überlegen, ob es das wirklich wert ist.
- SamLv 6vor 5 Jahren
Das kann man so nicht beantworten. Dazu müsste man die Situation vor Ort kennen. Regeln alleine nützen nix, man muss im Verkehr mitdenken. Ich kenne einige Stellen auf meinem 120km langen Arbeitsweg, an denen Überholen zwar erlaubt ist, aber wegen einmündenden Strassen auch sehr gefährlich. Und ich erlebe täglich, dass Autofahrer (und natürlich auch Radfahrer) so etwas einfach nicht wahrnehmen - bis es ordentlich kracht.
- PunfishLv 5vor 5 Jahren
Der überholende Autofahrer muss im Prinzip den Überholvorgang innerhalb der Hälfte der von ihm einsehbaren Strecke abschließen können. Wenn er sich daran hält, kann eigentlich nichts passieren. Verkehrsteilnehmer, die von einem Feldweg auf die Hauptstraße einbiegen wollen, müssen das so tun, dass niemand gefährdet wird.
Wenn "das nächste Auto" (ob das jetzt der Überholende oder der Überholte war, spielt eigentlich keine Rolle)400 Meter entfernt war und der Überholende mit angenommenen 144 km/h (40 Meter pro Sekunde) eilig unterwegs war, hätte es immer noch zehn Sekunden bis zu der Einmündung gebraucht. Das sollte eigentlich reichlich Zeit für alle Beteiligten sein, um ihre jeweiligen Manöver gefahrlos abzuschließen.
Wenn es also irgendwie eng geworden ist, erscheinen mir Zweifel an deiner Darstellung angebracht.
- Der ElchLv 7vor 5 Jahren
An uneinsichtigen Stellen sollte man natürlich nicht überholen! An solchen Stellen gibt es auf Landstraßen durchgezogene Mittellinien. Wenn das so war dann war das Überholen an der Stelle verboten.
Also wenn ich das richtig verstanden haben ziehst du mit dem Fahrrad von der Seitenstraße raus weil du das blaue Auto zwar gesehen hast dies aber noch so weit weg war dass du die Straße problemlos hättest überqueren können. Und prompt in dem Moment als du auf der anderen Straßenseite warst kam das grüne Auto und wollte das blaue Auto überholen (ohne dich gesehen zu haben) und musste stark bremsen um dich nicht umzufahren!?!?
Ich denke der Fahrer des grünen Autos hat nicht nur überholt obwohl die Stelle nicht einsehbar war sondern war auch noch zu schnell unterwegs. Ich denke aber auch dass du wohl die Geschwindigkeit des blauen Fahrzeugs und zu Zeit die du brauchst um mit dem Fahrrad die Straße zu überqueren (denn du musst ja erst anfahren - und das dauert) unterschätzt hast. Stelle dir vor du hättest dich beim Anfahren vertreten dann hätte auch das blaue Auto bremsen müssen weil du nicht schnell genug weg warst!
Sollte es zu einem Unfall mit dem grünen Auto kommen dann, denke ich, würde dir ein großer Teil Mitschuld angerechnet werden. Ist aber schwierig einzuschätzen - als Verkehrsteilnehmer muss man auch immer damit rechnen dass etwas Unvorhersehbares passiert und man muss auch immer mit den Fehlern anderer rechnen!
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"#4 400 m als Abstand sind für das Abbiegen als Fahrradfahrer nicht ausreichend?........" ---> es ist ja nicht ausschließlich der Abstand maßgeblich ob die Zeit reicht, vor allem ist die Geschwindigkeit ausschlaggebend ob genügend Zeit ist um die Straße zu überqueren. Und da kann man sich, gerade bei Landstraßen schon mal ganz schnell verschätzen!
"#2 400m entfernt -> 14 Sekunden entfernt" ---> 14 Sekunden sind ja nicht gerade viel wenn du mit dem Rad anfahren musst, du musst anschieben und Schwung holen, aufsteigen und dann in die Pedale treten - das dauert!!!
Quelle(n): meine Meinung!