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Hitlergruß strafbar?

Also erstmal im allgemeinen weiß ich, dass Worte wie "Heil Hitler" und "Sieg Heil" strafbar sind, nun hat ein Klassenkamerad (18 J.) von meinem Freund im Unterricht "Sieg, Sieg, Sieg - wo bleibt mein Heil?" gerufen, hat aber dabei nicht die Hand gehoben. Darf der Lehrer ihn mit diesem Textzusammenhang anzeigen oder nur ermahnen/bestrafen?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 4 Jahren

    ja, aber verfassungswidrig

  • Habu
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Die Paragrafen kannst du schon bei @ G.O. lesen , aber der " Gruß" ist nicht auf Hitlers Mist gewachsen . Den gab es schon vor 2000 Jahre im römischen Reich .

    Zur Begrüßung des Herrschers "Gaius Julius Cäsar" und spätere römischen Kaisern wurde das zum" Herrscher Gruß " Da hat der Mann mit dem kurzen Schnauzer auch

    nur abgekupfert . Wenn also " Heil dir Cäsar " gesagt wird , dann glaube ich nicht , das es strafbar ist .

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gaius_Iulius_Caesar

  • Mike
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Er ist strafbar, außer in der darstellenden Kunst wie Film und Theater.

  • vor 5 Jahren

    ja > ist jedoch von Bundesland zu Bundesland seit gestern unterschiedlich > wahrscheinlich eine Geldstrafe > bis zu 300,- € und 100 Punkte in Berlin > ha.

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  • vor 5 Jahren

    Natürlich ist ein solches Verhalten strafbar . Textauszug :

    § 86a

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder

    2.

    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

    Verwendung von Parolen und Grußformen .... Die geringfügige Abwandung ist unschädlich und beseitigt die Strafbarkeit des Hitlergrußes nicht .

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