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Darf ich mir ein 10.000 € Auto kaufen?
Meine Mutter lebt vom Hartz IV und ich lebe noch bei meiner Mutter aber ich bekomme Unfallrente und zahle alles selber Miete, Essen ,Nebenkosten etc.
Nun möchte ich mir ein Auto kaufen, es ist ein gebrauchter Mercedes der 10.000€ kosten wird, darf ich ihn mir kaufen oder könnte es Probleme mit dem Jobcenter geben
Ich würde sagen das es doch ok ist, da ich ja alles selber zahle, aber meine mutter meint das es Probleme geben könnte. deswegen frage ich jetzt hier.
MfG
6 Antworten
- Rick T.CLv 6vor 5 Jahren
Es ist dein Geld. Fragen könnten evtl. doch kommen bezüglich des HartzIV deiner Mutter. Tritt der Staat nicht an die Kinder ran wegen fin. Unterstützung? Ich weiß es nicht. Tip: logge dich in spezielle Foren ein(HartzIV,ect.gibt es bestimmt) und stelle dort deine Fragen. Hier bekommst du nur durch Zufall erkennenswerte antworten. Siehe meine,die ja auf nichts hinführt,ausser Achselzucken....trotzdem alles gute....
- ascalon2607Lv 7vor 5 Jahren
Kommt drauf an ob du mit deiner Mutter in einer (vom Amt) "anerkannten" Bedarfsgemeinschaft oder in einer reinen Wohngemeinschaft lebst.
In einer Bedarfsgemeinschaft wohnt und wirtschaftet ihr zusammen und alle Einnahmen werden auf den Regelbedarf angerechnet.
In einer Wohngemeinschaft wohnt ihr nur zusammen aber jeder wirtschaftet für sich allein.
Hartz-IV-Empfänger dürfen einen Pkw im Wert von mindestens 7500 Euro besitzen. Bis zu dieser Grenze sei ein Auto grundsätzlich angemessen und dürfe nicht zum Vermögen von Hilfebedürftigen gerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (Urteil vom 6. September 2007, AZ: B 14/7b AS 66/06 R).
Jedes erwerbsfähige Mitglied innerhalb einer anerkannten Bedarfsgemeinschaft darf ein angemessenes Auto besitzen.
PS:
Leute ,bevor ihr hier mit "Freibeträgen" (jossip) um euch schmeißt solltet ihr euch mal darüber informieren !
"Freibeträge" werden nur auf Vermögen angerechnet die bereits VOR dem Antrag auf Leistungen vorhanden waren.
- Klaus LLv 6vor 5 Jahren
Ihr seit beim Amt eine Gemeinschaft und bei Antrag auf H4 wurde nach Ersparnissen/Einkünften/Vermögen gefragt. Wenn die Daten vorher und jetzt übereinstimmen, dürften keine Probleme entstehen.
- HLv 7vor 5 Jahren
Anscheinend bist zu Deiner Mutter gegenueber nicht unterhaltspflichtig und musstest daher auch nie Dein Vermoegen offenlegen. Daher (aber bitte nur meine pers. Meinung), kann es dem JC doch egal sein, ob Du EUR 10K auf dem Kto hast oder durch die Gegend faehrst.
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- BerniLv 7vor 5 Jahren
Als Laie sage ich, dass ihr beide in einer Zugewinngemeinschaft lebt.
Folglich wirst du Probleme bekommen. Wenn ich es richtig erinnere, akzeptiert die Behörde dann ein Gebrauchtfahrzeug im Wert von ca. 4000 Euro.
Du mußt dich unbedingt schlau machen, damit du den Mercedes nicht mit Verlust wieder verkaufen mußt.
- jossipLv 7vor 5 Jahren
Auch bei einer Bedarfsgemeinschaft ( gemeinsames Wohnen ) gibt es Freigrenzen.
Zahlst DU also die Miete und NICHT das Amt ?
Da Du mit Deiner Unfallrente mit Sicherheit kein Krösus bist ( sonst hätte man Deiner Mutter wohl nicht Hartz4-Leistungen zugesprochen ) kann man davon ausgehen, da Du ja pro Lebensalter einen bestimmten Betrag als Vermögen haben darfst, daß das keine Probleme geben wird.
Aber verlass Dich da nicht drauf, sondern konsultiere da einen Fachanwalt.
Selbst, wenn der, was ich nicht glaube, Dir deswegen ein paar € als Beratungsgebühr in Rechnung stellen sollte.
Denn DANN bist Du wirklich auf der sicheren Seite.