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Gerichtsgutachen durch DEKRA und TÜV jetzt ungültig nach der Entziehung der Prüferlaubnis durch die Aufsichtsbehörde?

Liebe Community!

Ich habe eine Pressemeldung erhalten, dass die übergeordnete Aufsichtsbehörde der DEKRA und dem TÜV die Prüferlaubnis entzogen hat.

Wenn man in Unkenntnis der Untersuchung gegen die Institutionen von diesen ein Gerichtsgutachten anfertigen ließ, das aber noch nicht verwendet wurde, ist das dann ungültig?

Das waren doch mal Institutionen mit einem guten Namen!

Bitte geben Sie Information, wie diese Lage zu interpretieren ist.

Mit bestem Dank im Voraus,

visit

7 Antworten

Bewertung
  • vor 5 Jahren
    Beste Antwort

    Soweit mir bekannt, geht es um die Dokumentation der Dekra, Tüv und GTÜ, bei technischen Überprüfungen von KFZ, die angeblich nicht vollständig erfolgten.

    Da ist keine Rede von Gutachten die Fehlerhaft sind, oder keine Gültigkeit mehr haben.

    Hier lesen: http://www.zeit.de/mobilitaet/2015-12/tuev-dekra-a...

  • vor 5 Jahren

    Es wird keine Prüferlaubnis entzogen, sondern es wird lediglich die Verwendung des Siegels "akkreditiert durch..." verweigert. Eine Prüfstelle kann auch ohne Akkreditierung ordentliche Gutachten erstellen. Oft gehen die Vorstellungen über die hierfür erforderlichen Vorraussetzungen bei den Akkreditierern und den Prüfinstituten deutlich auseinander. Und die Sachkompetenz der Akkreditierungsstelle ist nicht a priori höher zu bewerten als die der Prüfinstitute.

    Ein Gutachten ist ein Gutachten, unabhängig davon, ob der Gutachter akkreditiert ist oder nicht. Aber vor Gericht und auf See ist man bekanntlich in Gottes Hand, ergo hilflos ausgeliefert.

  • vor 5 Jahren

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

  • vor 5 Jahren

    Da ist mal wieder jemand über das Ziel hinausgeschossen. Das nennt man dann mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es wird auch weiterhin einen TÜV geben und die Auto überprüfen, nur wird man da so einige Verfahren wohl abändern müssen, das sind aber Kleinigkeiten und rechtfertige dieses Verbot in keinster Weise.

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  • jossip
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Falls das so durchgezogen wird, keine Panik. Es gibt immer noch GTÜ und KÜS.

  • vor 5 Jahren

    Irgendwo müssen in der Begutachtung der Objekte wohl doch Fehler aufgetreten sein, sonst hätte man ja keine Maßnahmen ergreifen müssen. Aber inzwischen habe ich viele Links, ISO und DIN Normen zugesandt bekommen, sogar die Presseerklärung der Behörde DAKKS zu dem Vorfall. Es wurde sogar der Antrag auf Wiederzulassung einer Institution von der DAKKS zurückgewiesen. So harmlos war das alles wohl doch nicht.

    Das ganze Problem ist auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts angesiedelt.

    Juristisch beißt sich die Katze wohl in den Schwanz:

    Der Richter ordnet ein Gutachten deshalb an, weil er selbst kein Experte auf dem Gebiet ist.

    Ist das Gutachten aber unbrauchbar, weil fehlerhaft und methodisch unsauber, kann der Richter das nicht erkennen, gerade weil er selbst kein Experte ist. Das kann nur ein anderer Experte. Den wird nicht der Richter selbst anfordern, sondern nur eine der Parteien (Selbstzahler!). Eine der laienhaften Parteien ist also vor Gericht dafür zuständig, unwissenschaftliche Arbeitsmethoden nachzuweisen. Die Parteien vor Gericht sind aber ebenfalls Laien auf dem Gebiet, sonst könnte ja jeder selbst eine Expertixe abgeben.

    Wenn Gerichtsverhandlungen der Wahrheitsfindung oder doch zumindest der höchsten Wahrscheinlichkeitsfindung dienen, damit man eine reale Basis für eine sachliche Entscheidung hat, wie soll dieser Anspruch jemals in die Tat umgesetzt werden?

    Jedenfalls danke ich denen, die einen Beitrag zur Diskussion geliefert haben.

    Das Thema ist und bleibt interessant.

  • vor 5 Jahren

    ist nicht richtig

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