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Muss man Stundennachweise vom alten Arbeitgeber aufbewahren?

Bis Juni 2015 habe ich bei Arbeitgeber X gearbeitet, mittlerweile arbeite ich bei Arbeitgeber Y. Von Arbeitgeber X habe ich noch meine Stundennachweise, meine Frage: Muss ich die aufheben? Und wenn ja – wie lange? Oder kann ich die entsorgen? Brauche ich die irgendwann noch? Wofür?

5 Antworten

Bewertung
  • Sandra
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    die Stundennachweise kannst du entsorgen, sobald du deine Lohnabrechnung erhalten hast und die Stunden korrekt bezahlt worden sind, du also keine weiteren Ansprüche mehr an den alten Arbeitgeber hast.

    Die Lohnabrechnungen musst du faktisch solange aufbewahren, bis deine Rentenbescheide, die du vom Rentenversicherungsträger mit der Post bekommst, aktuell- also lückenlos ist. Hin und wieder gibt es Arbeitgeber, die einen nicht korrekt anmelden, gerade wenn man zb nur ganz kurz irgendwo arbeitet, können so Rentenlücken entstehen. Diese Lücken, also nicht gemeldeten Zeiten, stehen in besagtem Rentenbescheid. Um die Lücke zu füllen, musst du dem Rentenversicherungsträger nachweisen, dass du von dann bis dann bei Arbeitgeber xy gearbeitet hast. Dafür benötigst du die Gehaltsnachweise.

    Ich persönlich bewahre meine Gehaltszettel komplett bis zur Rente auf, weil ich auf Nummer Sicher gehen will und bei solchen wichtigen Dingen generell etwas vorsichtiger bin.

  • vor 5 Jahren

    Für dem Steuerjahresausgleich 2015 brauchst Du das noch. Danach dann nicht mehr.

  • Mike
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Nein, nicht zwingend, aber der Arbeitgeber (AG) ist verpflichtet, Arbeitsunterlagen in welcher Form auch immer für zehn Jahre aufzuheben. Sollte der AG nicht mehr unter den Lebenden weilen, sind seine Erben innerhalb der Zehnjahresspanne dazu verpflichtet..

  • Berni
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Sollte dein Arbeitgeber z.B. die Sozialabgaben nicht rechtmäßig abgeführt haben, sind diese Belege dein einziger Beweis ! Später bei Rentenantragstellung müssen Nachweise für jede Lücke erbrqcht werden. Auch für solchen Fall sind Belege wichtig.

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  • vor 5 Jahren

    2 jahre

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