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Haustür abschließen erlaubt?

Hallo habe eine sehr Wichtige frage meine Großmutter hatte sich gestern in Ihrer Wohnung Bein Gebrochen nur durch Ihre Möbel hat sie es geschafft in den Flur zu kommen ans Telefon und die Haustür dort hat sie sich auf ihre kleine Bank gesetzt und den Notarzt und mich angerufen sie hat Ihre Wohnungstür geöffnet und wartete mit Schmerzen

Als ich ankam Stand der Notarzt vor verschlossener Tür und sie redeten durch das angeklappte Fenster mit meiner Oma diese war schon umgekippt da die Haustür nun verschlossen war und konnte nichts tun. leider war es sehr spät keiner machte uns auf aus dem Eingang so mussten wir Schlüsseldienst rufen den meine Oma jetzt bezahlen soll. Der Notarzt hatte sich beschwert sowas dürfte nicht sein die Haustür verschlossen. Als ich später in der Nacht heim kam hatte ich meinem Mann das erzählt (ist bei der Feuerwehr) und sagte auch das ist verboten.

War heute beim Vermieter der sagte aber ab 21 Uhr muss die Tür verschlossen sein und reagierte gar nicht auf das was ich sagte.

Nun meine Frage ist das überhaupt erlaubt die Haus- bzw. Kellertüren zu verschließen sind doch Fluchtwege?

Kann man etwas dagegen machen?

7 Antworten

Bewertung
  • Beste Antwort

    Oma muss nix zahlen. Zahlen muss der Vermieter, da er die Fluchtwege verriegelt gehalten hat.

    Was, wenn ein Brand ausgebrochen wäre?

    Wenn, dann muss er halt eine Tür anbringen, die von draussen einbruchssicher ist, aber dennoch Leute Andere per Öffner reinlassen können.

    Angelina

  • vor 5 Jahren

    Äh,Leute,habt ihr euch eure Links auch mal durchgelesen ?

    Alle angeführten gerichtlichen Entscheidungen sind Einzelfälle.

    Fakt ist : Es gibt weder ein Gesetz noch ein bundesweit geltendes BGH-Urteil das das Abschließen der Haustür verbietet.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Lies mal weiter unten, offensichtlich ist das nicht erlaubt:

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=5...

    In deinem Fall verstehe ich aber nicht wirklich, warum ein Schlüsseldienst gerufen werden musste. Hätten Feuerwehr und/oder Polizei das nicht viel schneller hinbekommen? Es war doch inzwischen klar, dass eine hilflose Person hinter der zweiten Tür lag.

  • ?
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Inzwischen ist es in Mehrfamilienhäusern wohl nicht mehr erlaubt.

    http://www.derwesten.de/wirtschaft/recht/gericht-h...

    Ausserdem war es schon immer völlig sinnlos...

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  • Berni
    Lv 7
    vor 5 Jahren

    Die Haustür muss geschlossen, aber nicht abgeschlossen sein.

    Normalerweise ist der Vermieter dafür verantwortlich.

  • vor 5 Jahren

    HIer ein Artikel aus Focus -online denke das hilft schon mal weiter

  • vor 5 Jahren

    von innen ging tuer auf das ist das problem also schluessel draussen verstecken nicht unter fussmatte

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