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Wird nicht manchmal mit zwei Maßstäben gemessen?
In Berlin bei der TTIP Demo laufen sie mit einem Plakat wo man eine Guillotine sieht da hört man so gut wie nichts und wenn man in Dresden bei der Demo mit einem Plakat mit einem Galgen herumläuft ist man gleich ein Verbrecher oder Staatsfeinde. Ich bin der Meinung das alles beides schlimm genug ist und wenn man ein bestraft soll man alle beide bestrafen sowas gehört eigentlich nicht bei einer Demo hin.
10 Antworten
- Anonymvor 6 JahrenBeste Antwort
Ja wer die Einwanderungspolitik kritisiert lebt gefährlich! Für den gelten keine Rechte in Deutschland....
- GermaniaOptimaLv 5vor 6 Jahren
Das grundsätzliche Problem besteht darin , dass die Staatsanwaltschaften nicht überregional verknüpft sind , und sie sind auch keine nachgeordneten Befehlsempfänger einer obersten Bundesbehörde .
Deshalb passiert es ab und zu , dass es bei vordergründig gleichen oder ähnlichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Reaktionen kommt . Im einen Bundesland wird ein Verfahren eingeleitet , im anderen eben nicht . Und wenn Du es noch nicht mitbekommen haben solltest : Auch im Fall der Berliner Guillotine wird inzwischen geprüft , ob ein Verfahren eingeleitet wird .. oder vllt ist es inzwischen sogar schon eingeleitet worden .
- KhanLv 7vor 6 Jahren
Ja, da wird mit zweierlei Maß gemessen und das dies der Fall ist wird ja auch kaum bestritten.
- Knarf-EwuLv 7vor 6 Jahren
Abgekupfert, und es ist ja noch nicht gesagt dass das nicht auch ein Nachspiel haben wird. Außerdem war in Dresden das kein Plakat sondern ein Gebilde was einer gebastelt hat. Schon ein großer Unterschied, nur kommt es jetzt darauf an was man an den Galgen hängen wollte. Wenn es persönlich wird muss das strafrechtlich verfolgt werden, das ist Fakt.
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- alf-50Lv 5vor 6 Jahren
Ja aber warum wird das nicht so in den Medien ausgeschlachtet man hört nur von Dresden und von den Galgen
- MarjorieLv 7vor 6 Jahren
Ist bekannt, dass die Sta in Dresden, als sie die Ermittlungen aufnahm, Morddrohungen per Email erhielt? Das hat schon eine andere Qualität. Und soweit ich richtig informiert bin, wurde zwar der Dresdener Galgenträger identifiziert ... aber weitere Massnahmen erfolgen nicht.
Wurde wg. der TTIP-Guillotine Antrag gestellt? Nein.
Wurde wg. des Dresdener Galgens Antrag gestellt? Ja.
Und eine Sta kann Anträge nicht schlicht ignorieren.
Hat etwas zu tun mit dem, was man "Rechtsstaat" nennt.
Nachtrag
Nur um mal so eben die Diskussion mit Fakten zu belasten: Auch die Berliner Sta prüft bzgl. der Guillotine den Anfangsverdacht einer Straftat ... also nix zweierlei Maß!
- BerniLv 7vor 6 Jahren
Du hast es offenbar nicht begriffen !
Bei TTIP soll die Guillotine bedeuten, dass die Amerikaner die Deutschen "rasieren" (über den Tisch ziehen) wollen.
Bei Pegida standen am Galgen hängend N a m e n darunter (Gabriel und Merkel). Das war eindeutig eine Volksverhetzung und Aufforderung zu einer Straftat.
So einfach iste der Unterschied, der keinesfalls gleich bestraft werden kann.
- Slovak08Lv 7vor 6 Jahren
Absolut richtig. Immer diese zweierlei Maßstäbe. Allerdings liegt auf der Guillotine Weder ein Mensch noch ein Zettel mit einem entsprechenden Namen. Das war doch bei Pegida und Co ein bisschen anders.