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Bekomme ich beim Tod meiner Oma einen Sonderurlaub ? Wenn ja wie lange und wo steht das. Ich bedanke mich für eure hilfe?
Vielen Dank
7 Antworten
- vor 6 JahrenBeste Antwort
Sonderurlaub regelt nicht das Gesetzt sondern in dern meisten Fällen der Tarifvertrag. Gängiges Recht ist das man beim Tod von Verwanten ersten Grades ( Eltern, Kinder, Ehegatten) 2 Tage bekommen, bei allen anderen oft keinen.
Mehr Infos dazu findest du hier: http://www.berliner-testament.net/sonderurlaub-tod...
- Jürgen NRWLv 7vor 6 Jahren
Nur bei nahen Angehörigen besteht Recht auf Sonderurlaub
Der Todesfall eines nahen Angehörigen ist ein solcher Grund. Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern. Auch bei Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkindern greift diese Regelung.
Das Recht auf Sonderurlaub bei einem Todesfall ist nicht nur im BGB, sondern auch in vielen Arbeitsverträgen festgelegt. Erfrage daher in deinem Betrieb, an wen du dich wegen eines Antrages auf Sonderurlaub wenden kannst und wie dies genau geregelt ist. Erster Ansprechpartner ist in solchen Fällen die Personalabteilung beziehungsweise der direkte Vorgesetzte.
Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 616 Vorübergehende Verhinderung
- ChristianLv 5vor 6 Jahren
natürlich Nicht, ist ja nichtmal Verwande 1, Grades, dafür gibts kein Sonderurlaub, aber vielleicht ist dein Arbeitgeber ja kulant
- Anonymvor 6 Jahren
Stehen tut das normalerweise in Deinem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Am Einfachsten fragst Du deswegen in Deiner Personalabteilung nach.
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- Anonymvor 6 Jahren
1 Tag für die Beerdigung.