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Chris fragte in Schule & BildungFörderschule · vor 6 Jahren

Wieso kann es sich die deutsche Regierung erlauben?

in vollem Bewußtsein der Rechtlage gegen die UNO-Flüchtlingskonvention zu verstoßen?

Dort ist ein eindeutiger Passus enthalten, der besagt:

"Keinem Flüchtling ist es erlaubt, sich seinen Asylstaat selber auszusuchen!"

Warum hat man dann den 100 000-den Völkerwanderern, die bereits in Griechenland "Germany, Germany" skandiert haben, hilflos nachgegeben und sie einfach über Bayern einreisen lassen?

Nach den Regeln der UNO bestimmt immer der asylgebende Staat, wem er Asyl gewährt und wem nicht,

UND NICHT DER ASYLBEWERBER!

Update:

Liebenswerter Hase

deine pragmatische Antwort in allen Ehren, aber warum muß das Kind immer mit dem Bade ausgeschüttet werden, bevor sich die Vernunft durchsetzt?

Neuesten Berichten zufolge erwägt man ja sogar, das noch vor kurzem gescholtene Orbanprinzip zu kopieren, indem man nicht mehr ausschließen will, deutsche Grenzen auch mit einem Schutzzaun gegen den Ansturm der Völkerwanderer zu schützen.

"Willkommenskultur - Vorwärts nimmer, in den Abgrund IMMER!"

Update 2:

Scheinheiliger geht's ja bald kaum noch, außer man folgte einer aktuallisierten imaginären Honneckerdoktrin:

"Vorwärts nimmer, aber in den Abgrund immer!"

Update 3:

Robert

ist alles menschlich, ok.

Aber im Vorfeld Leute zu diffamieren, die es nachweislich besser wissen,

das finde ich höchst bedenklich!

Update 4:

Tifi

DU VERBREITEST LÜGEN !

ABER WAS ANDERES KANNST DU JA AUCH NICHT!

ICH WIEDERHOLE:

"KEINEM FLÜCHTLING IST ES ERLAUBT, SICH SEINEN ASYLSTAAT SELBER AUSZUSUCHEN!"

Kannst mich gern eines Besseren belehren, aber da wirst du nichts dagegen finden können!

Die Charta der UNO lautet nun mal so!

17 Antworten

Bewertung
  • Johann
    Lv 4
    vor 6 Jahren

    Schatzi, das, was du behauptest, steht in der Genfer Konvention mitnichten. Bezüglich deines Themas steht dort:

    "... (iv) daß in Anbetracht der Tatsache, daß die Asylgewährung für bestimmte Länder eine unangemessen große Belastung darstellen kann, eine befriedigende Lösung des Flüchtlingsproblems nur durch internationale Zusammenarbeit erreicht werden kann; (v) daß von Personen, die vor Verfolgung fliehen, nicht erwartet werden kann, daß sie beim Verlassen ihres Landes und bei der Einreise in ein anderes Land alle Vorschriften einhalten, und daß sie daher wegen illegaler Einreise in das Land, in dem sie Asyl suchen, oder wegen illegalen Aufenthalts in diesem Land nicht bestraft werden sollten".

    Und dass mit dieser "internationalen Zusammenarbeit" KEINESWEGS gemeint ist, Flüchtlinge ungefragt hin und her zu verschieben, regelt dann der nachfolgende Passus, nämlich:

    "(vi) daß angesichts der weitreichenden Folgen, die die Ausweisung von Flüchtlingen haben kann, derartige Maßnahmen nur unter außergewöhnlichen Umständen, die direkte Auswirkungen auf die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung haben, getroffen werden sollten".

    Quelle(n): www.unhcr.de/no_cache/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html?cid=1790&did=7628&sechash=4330804f
  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Das weiß Gott allein. Sie tut es einfach.

  • vor 6 Jahren

    Entschuldigung, aber die Flüchtlinge dürfen sich ihr Zielland durchaus selbst aussuchen. Steht so in den Flüchtlingskonventionen.

    Dein "Zitat" ist jedenfalls keines.

    Davon unbenommen ist natürlich die Tatsache, dass die Anerkennung als Flüchtling und die Gewährung von Asyl natürlich dem Staat unterliegt, bei dem der Asylantrag gestellt wird. Völlige Freiheit hat der Staat dabei allerdings auch nicht, wenn er sich an die Konventionen halten will.

    Anbei ein Link auf das deutschsprachige Original zum Selbststudium.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Die Regierung ist arrogant und sebstgefällig.

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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Das ist die Führungsschwäche der Frau Dr. Merkel.

  • vor 6 Jahren

    Ist ja richtig , aber wehe du als Normalbürger verstößt gegen einen beliebigen Paragraphen, dann trifft dich die Macht des Gesetzes mit aller Gewalt. Notfalls werden auch gutklassige Häuser abgerissen usw.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    warum geht niemand auf die Straße ??

  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Dein Vorschlag fehlt, um die "Völkerwanderung" zu stoppen !

    Hast du eine Lösung, außer evtl. hohe Mauern in jedem Land zu ziehen ? Spuck schnell deine gute Lösung aus. Sich nur auskotzen hier hilft nicht weiter.

  • Sam
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    Diesen Passus gibt es nicht. Es ist einfach so, dass ein Flüchtling meist gar keine Wahl hat, sondern einfach nur weg will aus der Gefahr. Im übrigen hast du dir gleich selber die Antwort gegeben :"Nach den Regeln der UNO bestimmt immer der asylgebende Staat, wem er Asyl gewährt". Schon deswegen darf Deutschland sich das "erlauben". Dummes Nazi Geschwätz ohne jeden Sinn und Verstand!

  • Tifi
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    lmaa

    Falsche Angaben du hier streust !

    Die Uno sagt da wenig

    Du meinst den Dublin Vertrag in der EU

    Und so am Rande bemerkt - Kein Mensch ist ILLEGAL - nur aufgrund seiner Herkunft !!

    Wer etwas Anderes behauptet, ist ein Feind unserers Grundgesetzes - siehe Artilkel 1, also ein Verfassungsfeind...

    Aber bei dir redet man damit sowieso gegen die Wand - mach mal die Mauer da im Kopf frei --

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