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Ebay- Käufer beantragt Käuferschutz, trotz meiner Unschuld?! Wie entscheidet der Käuferschutz? Wird er den erkennen, der Recht hat?
Hallo, ich habe letzte Woche auf Ebay ein Produkt verkauft. Jedoch war der Käufer nach dem Empfangen des Artikels nicht zufrieden. Er meinte, dass es mit meiner Beschreibung nicht übereinstimmen würde. Jedoch war alles angegeben. Nun will er das Produkt zurückgeben, obwohl ich ihm deutlich gemacht hatte, dass ich keine Rückgabe annehme. Oder er will einen Nachlass. Was soll ich jetzt tun? Wird der Ebay- Käuferschutz den "Richtigen" schützen?
MFG
6 Antworten
- Anonymvor 6 Jahren
Das weiß Gott allein.
- ?Lv 7vor 6 Jahren
Sag ihn er soll die Ware zurücksenden. Porto jeder die Hälfte.
Manche regen sich über jeden Staubkorn auf und wollen dann dass der Preis halbiert wird.
oder machen mit schlechten Bewertungen den Verkäufer schlecht.
- vor 6 Jahren
Der Begriff Ebay-Käuferschutz ist irreführend. Er deckt nämlich nur betrügerische Angebote, die der Kunde bezahlt hat und dafür keine Ware bekommt. Aus Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer wegen (zugesagter Eigenschaften der Ware z.Bsp.) hält sich ebay komplett raus, denn ebay ist kein rechtlicher Schiedsrichter.
Mehr als ein paar Vermittlungsversuche solltest du von ebay nicht erwarten. Wenn die scheitern, dann kannst du nur noch auf einen verhandlungsbereiten Käufer hoffen oder du cancelst das ganze Geschäft gegen Rückerstattung der Kosten.
- Der ElchLv 7vor 6 Jahren
Der Käufer hat vermutlich einen Fall gemeldet - jetzt müsst ihr euch einigen, erst wenn ihr gemeinsam keine Einigung erzielt wird ebay tätig und prüft den Fall.
Ohne zu wissen worum es geht und was genau bemängelt wird ist es natürlich schwierig da jetzt was zu zu sagen. Wenn du gewissenhaft alle vorhandenen Mängel beschrieben hast dann kann der Käufer diese auch nicht anschließend beanstanden. Und wenn er etwas bemängelt dann stellt sich die Frage ob er Recht hat und du das nicht erwähnt hast (das weißt ja aber nur du) oder ob dieser Mangel vorher wirklich nicht vorhanden war. Wenn es sichtbare Mängel sind dann könntest du dem Käufer anhand von Fotos die du hoffentlich gemacht hast und auch als Bilder eingestellt hast beweisen.
Natürlich sollte man auch bedenken dass evtl. beim Versand etwas kaputt gegangen ist - dann stellt sich die Frage wie wurde es verschickt - evtl. ist dann der Versandanbieter Schadenersatzpflichtig!
Und als wichtigstes solltest du bedenken dass es leider immer mehr Käufer gibt die auf solche hinterlistigen Touren versuchen im nachhinein den Preis zu drücken!
Wenn du genau weißt dass dieser Mangel nicht vorhanden war kann es helfen sich vom Käufer Fotos schicken zu lassen - vielleicht könnte man so dem Käufer einen Schwindel nachweisen.
Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist würde ich es einfach drauf ankommen lassen - ebay wird dir Gelegenheit geben dich ausführlich dazu zu äußern - im schlimmsten Fall bekommst du eine negative Bewertung des Käufers!
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- Tipsi208Lv 6vor 6 Jahren
Wenn deine Aussage aus der Frage zutrifft und du den Käufer über den Zustand der Ware, wahrheitsgemäß in der Artikelbeschreibung unterrichtet hast, würde ich mich auf nichts einlassen.
Auch die Angst vor einer negativen Bewertung (Erpressungsversuch) sollte dich nicht schrecken.
Ich bin schon lange genug bei Ebay, um auch negative Bewertungen richtig einordnen zu können.
Bei mir haben auch Verkäufer mit eventuell negativen Bewertungen eine Chance.
Lass dich nicht erschrecken.