Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Kann man als nicht Hartz-IV-Empfänger irgendwo einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Doppelmiete bei Umzug stellen?
Es geht um einen Betrag von fast 4000 Euro.
Und wenn ja - bei welcher Behörde?
14 Antworten
- MarjorieLv 7vor 6 Jahren
Da die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, also für max. eben diese drei Monate eine 2. Miete anfällt, diese ca. 1.300€/mtl. beträgt ... scheint ja ein gewisses Einkommen vorhanden zu sein. Warum also sollte dir irgendjemand deine Doppelmiete ersetzen, wenn du nicht in der Lage bist, die jeweiligen Fristen halbwegs aufeinander abzustimmen??
- Anonymvor 6 Jahren
Das weiß Gott allein.
- ?Lv 7vor 6 Jahren
Das kannst du ganz geflissentlich vergessen. Wer so teuer zur Miete wohnt kann es sich offensichtlich eisten und da gibt es keinen Cent von der Behörde. Wenn du Glück hast kannst du diese Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr geltend machen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 6 Jahren
ja,erledige das in deiner steuererklärung.
- Karl K.Lv 7vor 6 Jahren
Natürlich. Den Antrag kannst du aber erst einreichen nachdem das Amt die 14000€ für dein neues Auto bezahlt haben. Sonst denken sie noch schlechtes von dir...
- Ingrid RLv 7vor 6 Jahren
Falls Du wegen einer Arbeitsstelle schnell umziehen musst, kannst Du mal einen Steuerberater fragen, ob man das steuerlich absetzen kann.
- GermaniaOptimaLv 5vor 6 Jahren
Falls Du nicht nur Nicht-H4-Bezieher bist , sondern einer Arbeit nachgehst , kannst Du ja mal vorsichtig bei deinem Arbeitgeber nachfragen, wenn dein Umzug beruflich veranlaßt ist .
... und das FA beteiligt sich an den Umzugkosten ...und denen für die " doppelte " Miete .. bei beruflicher Veranlassung .
Nanü ? Wo ist denn der Beitrag von unserem Umzugsexperten aus NRW geblieben ?
- Grüner HandkäsLv 7vor 6 Jahren
Das ist eine nette Idee :-)
Mehr sag ich dazu nicht :-))))
Soll der Steuerzahler deine Doppelmiete finanzieren ?