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Muss man nach 20-jährigem Bezug einer Mietwohnung Renovierungsarbeiten vor dem Auszug machen?

Meine Eltern beziehen seit genau 20 Jahren eine Dreizimmerwohnung, nun möchten sie in eine kleinere Wohnung ziehen. Meine Frage: Müssen sie irgendwelche Renovierungsarbeiten vor dem Auszug in der jetzigen Wohnung machen? Habe irgendwann mal gehört, dass man nach einer bestimmten Zeit (14 Jahre?) nichts mehr renovieren muss wenn man auszieht. Kennt sich da jemand aus?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Was steht im Mietvertrag Deiner Eltern?

  • vor 6 Jahren

    schau in vertrag

  • Sandra
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    das kommt drauf an, was genau im Mietvertrag steht und ob diese Klauseln zulässig sind, denn häufig sind sie das eben nicht und der Mieter muss oftmals nicht renovieren (auch wenn das so manchem Vermieter nicht passt).

    Im Zweifel, nimm den Mietvertrag und lass den Mieterverein prüfen, ob renoviert werden muss oder nicht.

  • vor 6 Jahren

    Der BGH hat etliche Klauseln in Mietverträgen gekippt, so dass du evtl. gar nicht renovieren brauchst. Also schau im Mietvertrag nach und vergleiche es z. B. mit den Seiten

    http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nhe...

    http://www.finanztip.de/mietvertrag-schoenheitsrep...

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  • ?
    Lv 6
    vor 6 Jahren

    wie die anderen schon gesagt haben,: erst mal Mietvertrag lesen, werden feste Fristen gefordert , wie es mal üblich war, kann es sein, dass diese ungültig sind

    heute heißt es, es kommt auf den Zustand der Wohnung an, man kann eine Wohnung innerhalb eines Jahres ruinieren , oder aber nach 10 Jahren ist noch alles soweit ok, dass man es weiter vermieten könnte

    bei so langer Mietdauer, würde ich auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen, will der eventuell an der Elektrik was machen, oder neue Fenster, dann wäre es Quatsch erst noch zu tapezieren

    man kann das also nicht pauschal beantworten

    Quelle(n): wohne in einem MFH
  • Berni
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Es kommt darauf an, was in ihrem Mietvertrag steht.

    Sind dort feste Zeiten für Renovierungen angegeben, brauchen sie bei Auszug n i c h t renovieren.

  • vor 6 Jahren

    Was du "irgendwann mal gehört" hast, ist definitiv falsch (wie fast alles, das irgendwer irgendwann mal gehört hat).

    Ob und in welchem Umfang deine Eltern zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, lässt sich ohne genaue Kenntnis des Mietvertrags nicht sagen. Renovierungsarbeiten müssen sie in keinem Fall durchführen. Falls sie im Laufe der Mietzeit bauliche Veränderungen durchgeführt haben, sind sie grundsätzlich verpflichtet, den Ausgangszustand wieder herzustellen.

  • vor 6 Jahren

    Kommt auf den Mietvertrag an - also da mal rein schauen!

    Normalerweise hätten sie innerhalb dieser 20 Jahre natürlich mal was machen müssen - es kommt dann auch darauf an wie lange dies schon zurück liegt!

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Also wenn sie die letzten 20 Jahre nichts gemacht haben, dann wird es langsam mal Zeit. Sie werden ja noch den Mietvertrag haben, und da sind diese Dinge geregelt, da ist es unerheblich ob nach 14 Jahren man angeblich nichts mehr machen muss, sondern es zählt nur was dort steht. Wenn es heißt besenrein und mit neuer Raufasertapete, dann ist das so.

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Die Eltern von meinem Mann haben 40 Jahre lang in ein und derselben Wohnung gewohnt und sind vor einiger Zeit verstorben. Soweit ich weiss wollte der Vermieter damals Sanierungsarbeiten in der Wohnung ausführen und ich würde DEM Kerl mit Sicherheit meine Faust ins Gesicht schlagen, wenn DER auch noch von meinem Mann und mir verlangen würde, dass WIR die Kosten für die Wohnungssanierung zahlen müssten, denn das empfände ich ehrlich gesagt als eine absolute Frechheit.

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