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Eine Frage zu den rechten einer Hausverwaltung?

Also bei uns im Haus gibt es einige Mieter, die dazu neigen ihren Müll nicht Ordnungsgemäß zu entsorgen. Im jetztigen Fall geht es um Sperrmüll. Ich bin heute von der Arbeit nach Hause gekommen und habe mich über einen Zettel an der Tür gewundert. Eine Art Hausordnung mir gehts um folgenden Punkt:

,,Sollte sich auf dem Hof Sperrmüll ansammeln und sich der Besitzer nicht ausfindig machen lassen, so werden die Entsorgungskosten auf alle Mieter verteilt

so der genaue Wortlaut.

Jetzt zu meiner frage. Hat die Hausverwaltung das Recht dazu, oder gibt es sogar ein Gesetz das ihnen das verbietet?

Danke schonmal im vorraus für die Hilfe.

8 Antworten

Bewertung
  • Sandra
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    ja, das dürfen Vermieter leider tun. Dennoch solltest du dich an den Mieterschutz wenden, um dich beraten zu lassen, denn es gibt ja ständig Änderungen und Neuerungen im Mietrecht. Ausserdem ist jede 2.Abrechnung falsch, ich würde das prüfen lassen. ggf muss der Vermieter im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht und der Wirtschaftlichkeit gegenüber den anderen Mietern, gegen die Verursacher vorgehen , denn es kann ja nicht sein, dass dieser "Wildmüll" als Dauerzusatzposten nun regelmässig von dir und den anderen Mietern bezahlt werden muss! Lass dich beraten!

    Nachtrag: es geht ja auch ums Prinzip und nicht darum, ob diese Kosten nun sehr gering sind oder nicht. Ich würde auch nicht jahrein-jahraus für fremde Schäden/Müll mitbezahlen wollen. Heute ist es der Sperrmüll, und morgen wälzt der Vermieter dann die kaputte Haustüre auf alle Mieter ab, obwohl ein einzelner Mieter den Schaden verursacht hat......

  • vor 6 Jahren

    Ja, sie hat das Recht, per se gehört es sogar zur ordnungsgemässen Verwaltung und damit zu ihrer Pflicht.

    Entsprechendes Urteil hierzu

    https://openjur.de/u/70982.html

    (ab 33)

    Nachtrag

    Ich erlaube mir mal, folgende Überlegung anheim zu stellen:

    Sperrmüll in HH kostet einmalig 35,–€ (bis zu 8 m3), bei 10 Mietern wären dies 3,50 p.a., dein Anteil mtl ca. 0,30€ ... ich würde mal vermuten, dass nur die Stromkosten des PC, um im www hier eine "Schuldfrage" zu klären, mehr kostet als der Schaden selbst.

    Nachtrag

    Aktuell 3 DR von offenkundig vollständig sachkenntnisbefreiten Vollhonks ... kein Wunder, dass dieses Forum den Bach runtergeht

    Quelle(n): Selber Vermieter
  • vor 6 Jahren

    leider ja > doch du kannst dich trotz allem versuchen zu wehren, evtl. kommt ja was gutes dabei heraus.

    Hatte mal zu unserer Hausverwaltung gesagt:

    " was ihr da für Methoden an den Tag legt, ist einfach unglaublich."

    (bin ja Eigentümer und wir bezahlen ja die Hausverwaltung - manchmal könnte ich meinen, die bezahlen mich - so unverschämt benehmen die sich in letzter Zeit)

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Natürlich ist Hausverwaltung verpflichtet für Ordnung zu sorgen. Bei Sperrmüll ist es bei uns einmal so gelaufen: Ich habe meinen Sperrmüll, per Postkarte angemeldet mit grober Beschreibung und nach Erhalt eines Termins, vor die Tür gestellt. Als ich von der Arbeit kam, war mein Sperrmüll weg aber ein kaputtes Fahrrad lag vor der Tür. Nach ein paar Tagen bekam ich die Aufforderung meinen Müll vor dem Haus zu entfernen. Da es nachweislich, nicht mein Müll war legte ich Einspruch ein und bekam Recht. Wo kommen wir da hin wenn man seinen Müll in Nachbars Garten entsorgen kann.

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  • vor 6 Jahren

    Das darf die Hausverwaltung nicht machen. Diese Nebenkostenabrechnung kannst Du ablehnen. Findest die Hausverwaltung den Verursacher kann sie diesem die Kosten aufbürden.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    ja sie dürfen das.

    Bei uns gibt es auch einige Leute die ihre

    "beschieß......" Babywindeln in den gelben Abfallbehälter werrfen.

  • Petra
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Also, bei uns kannst Du 1x im Jahr kostenlos Sperrmüll abfahren lassen, 3m³.

    Kann mir kaum vorstellen, dass eine Person/Familie mehr hat.

    Wenn man umzieht, mag das zwar so sein, aber es gibt auch Mieter, die nie was haben und man deren "Menge!" mit nutzen kann.

    Der Vermieter kann das zwar tun, aber warum soll er erst die Gelegenheit dazu bekommen ???

  • vor 6 Jahren

    das ist NICHT der job der hausverwaltung das machen erwachsene

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