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Beschuldigt als Dieb,?
Wurde in einem Supermarkt als Dieb beschuldigt,angeblich hätte ich 6 Flaschen Bier nicht bezahlt.Jedenfalls kam nach 6 Wochen eine Anzeige und habe mir daraufhin gleich einen Anwalt genommen. Seit 5 Wochen bin ich bei dem Anwalt und dieser hat Akteneinsicht beantragt bei der Staatsanwaltschaft. Laut meinem Anwalt hat die Staatsanwaltschaft schon die Info die Akteneinsicht schon an meinem Anwalt zu schicken. Wie lange dauert denn nur noch die Bearbeitung vom Staatsanwalt ,ist evtll. bei denen jemand Krank oder im Urlaub?bzw. würde es denn da eine Vertretung geben?
6 Antworten
- vor 6 Jahren
Warum, wenn Du bereits einen RA eingeschaltet hast, frägst Du nicht den???
- Der ElchLv 7vor 6 Jahren
Diese Mühlen mahlen langsam! Da brauchst du viel Geduld!
Aber warum hast du dir den Diebstahl überhaupt unterstellen lassen? Wenn du am Ausgang des Supermarktes deswegen angehalten wirst brauchst du doch nur den Kassenzettel vor zu zeigen um sofort zu beweisen dass du bezahlt hast. Außerdem wird sich nach ein paar Minuten auch die Kassiererin wohl nach an dich erinnern!
- GerdLv 7vor 6 Jahren
man hat dich also beim Klauen erwischt... ohne Grund wird man dich ja sonst nicht beschuldigen...
dann musst du halt warten, bis man sich strafrechtlich mit dir befasst... du bist ja nicht der einzige Dieb, den man erwischt hat...
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- aeneasLv 7vor 6 Jahren
Das erfaehrst Du, wenn Du die fuer Dich zustaendige Staatsanwaltschaft in Deiner Angelegenheit kontaktierst. Nicht hier.
- sagabonaLv 5vor 6 Jahren
>man hat dich also beim Klauen erwischt... ohne Grund wird man dich ja sonst nicht beschuldigen...
Ist mir auch schon passiert aber da ist auch nichts von der Staatsanwaltschaft gekommen.
Aber so denken Richter und Staatsanwälte auch gerne und man wird dann einfach wegen einer Unterstellung verurteilt. Ohne Grund wird man vom Ladeninhaber nicht beschuldigt, ohne Grund erhebt die Staatsanwaltschaft keine Klage usw. Und wenn der Richter dann feststellen müsste, dass alles gar nicht gegeben ist, weil es die Tat gar nicht gab und wenn, dass man der Täter gar nicht gewesen sein kann, dann muss man trotzdem verurteilt werden, denn die Justiz macht keien Fehler.
So entstehen gerne Justizirrtümer mit Grund.
Auch bin ich mal eines Reifendiebstahls verdächtigt worden und es ist auch nichts von der Staatsanwaltschft gekommen.
In meinem ehemaligen Geschäftsbetrieb habe ich über 150000 Kaufverträge geschlossen. Über 50 mal wurde ich von der Polizei vorgeladen.
Und einmal gab es sogar eine Hausdurchsuchung.
In allen Fällen ist danach nichts mehr geschehen.
Nein ohne Grund wird man nicht beschuldigt. Es sind gerne aber mal auch sehr komische Gründe oder (vorsätzliche) Irrtümer oder sonstwas.
Man wird auch nicht ohne Grund unschuldig verurteilt.
Etwa 4000 Menschen sitzen in Deutschland zu jeder Zeit unschuldig in Haft und die Anzahl der fälschlich strafrechtlich verurteilten ist viel grösser und das auch nicht ohne Grund.
Ich habe mir mal als Mittelloser einen Anwalt für eine Berufung bei Anwaltszwang genommen. Weil ich den unterstellterweise nicht bezahlen konnte musste ich wegen Eingehungsbetrug verurteilt werden. Letztlich musste ich in Handschellen abgeführt und inhaftiert werden. Rechte kann man sich also für Geld kaufen. Das alles geschieht auch nicht ohne Grund. Wenn ich Mietnomaden hatte, die auch nicht mal eine einzige Miete bezahlt haben wurde nie jemand strafrechtlich wegen Eingehungsbetrug verurteilt oder verfolgt.
Der Grund ist, dass der Anwalt am OLG Saufkumpane von Richtern und Staatsanwälten ist und das man daher auch mit Unterstellungen verurteilt werden muss zu Gunsten des Kollegen. usw.
Quelle(n): http://blog.justizfreund.de/