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Wie viel urlaub steht mir zu?

In meinem ausbildungsvertrag steht, dass ich bis 31.08 genau 20 tage urlaub habe. Aber meine prüfung ist am 17.juli. da mir pro monat 2 tage urlaub zustehen... kann ich dann einfach 20-3 rechnen? Das wären dann 17 tage urlaub.. oder muss ich rechnen 6x2 plus 1? Das wären dann nur 13 tage urlaub. Und das ist nur eine mündliche prüfung. Also nur eine halbe stunde etwa. Dürfen die das als ganzer urlaubstag abziehen, wenn ich danach nicht arbeite?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 5 Jahren

    Das weiß Gott allein.

  • vor 6 Jahren

    Nein, dir steht der Gesamturlaubsanspruch für das komplette Jahr zu. Dies dürften dann rund 30 Tage sein.

    Lies bitte hier:

    Zu Beginn des letzten Ausbildungsjahres entsteht grundsätzlich der volle gesetzliche Urlaubsanspruch, wenn das Ausbildungsverhältnis nach dem 30.06. endet. Bei Abschluss des Vertrages ist eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im ersten Kalenderhalbjahr nicht erkennbar, daher ist zunächst grundsätzlich das Enddatum im Vertrag entscheidend und somit der volle Urlaubsanspruch anzusetzen.

    Wenn Ihr Auszubildender seine Abschlussprüfung vor dem 30.6. erfolgreich besteht, endet das Ausbildungsverhältnis gem. §21 Abs. 2 BBiG kraft Gesetzes - erst dann würde der zu Beginn des Jahres entstandene volle Jahresurlaub im Nachhinein gezwölftelt.

    Eine Zwölftelung des Urlaubsanspruchs tritt ein, wenn der Auszubildende in der ersten Hälfte des Kalenderjahres bzw. letzten Ausbildungsjahres ausscheidet. Diese Reduzierung des gesetzlichen Mindesturlaubs erfolgt automatisch von Gesetzes wegen und bedarf keiner besonderen Vereinbarung.

    https://www.ihk-kassel.de/faq/ausbildung/urlaubsan...

    Nachtrag: Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nur Urlaubstage abziehen, wenn der Arbeitnehmer diese auch beantragt hat. Eine Ausnahme besteht bei der Freistellung, welche hier aber nicht zum Tragen kommt.

  • vor 6 Jahren

    welche ausbildung ?

  • ?
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Prüfungen die im Rahmen der Ausbildung gemacht werden ( müssen) gelten als Arbeitstage und werden nicht vom Urlaub abgezogen .:)

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  • vor 6 Jahren

    Dir steht dein voller Urlaub zu, denn deine Ausbildung hört ja nicht mit dem Prüfungstag auf, sondern geht bis zum 31.08., und solange hast du auch dort zu erscheinen, abzüglich der Urlaubstage, wenn danach deine Ausbildung beendet ist, aber dein Arbeitgeber kann dir da ganz genau Auskunft geben.

  • Prüfungstage sind genauso als würdest du in die Berufschule gehen. Die Schultage werden dir ja auch nicht vom Urlaub abgezogen, sondern sind ein Bestandteil deiner Gesamtausbildung.

    Von daher läuft Alles nach Ausbildungsvertrag, keine Sorge.

    Angelina

  • Fred
    Lv 7
    vor 6 Jahren

    Frage doch einfach in deinem Ausbildungsbetrieb nach, ob du am Prüfungstag hinterher noch zur Arbeit kommen sollst. Ansonsten gilt wohl dein Ausbildungsvertrag bis 31.08. Da kannst du nicht einfach am 17. Juli aufhören und anteilig Urlaub berechnen. Das wäre dann ja eine abgebrochene Ausbildung und du hättest trotz Prüfung dann keinen Berufsabschluss.

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