Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kann ich ohne Kassenbon etwas reklamieren?

Ich habe vor etwa einem Monat etwas gekauft, was beim erstmaligen Benutzen direkt kaputt gegangen ist. Damit habe ich nicht gerechnet und den Bon längst weggeworfen. Ich weiß, dass man Sachen reklamieren kann, auch wenn man keinen Bon hat, zB. mit dem Kontoauszug. Ich habe allerdings bar bezahlt.

Welche Möglichkeiten habe ich? Ich kann das genaue Datum und sogar die Uhrzeit nennen, als ich die Ware gekauft habe, theoretisch müsste die Verkäuferin dann doch im System nachsehen können, oder?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 6 Jahren
    Beste Antwort

    Hallo Cappuccina,

    in der Regel gilt ein Kassenbon ja als Beleg für den Kauf der Ware oder eben auch die Abbuchung auf deinem Konto. Ich denke aber, dass ein Umtausch auch ohne diese Belege nicht unmöglich ist, sofern du ganz genau erläutern kannst, wann genau du die Ware gekauft hast. Viele Kaufhäuser legen mittlerweile großen Wert auf Kundenservice und Kulanz. Sprich einfach ganz freundlich mit einem zuständigen Mitarbeiter, vielleicht hast du ja Glück.

    Viel Erfolg!

    Aaliyah

  • vor 6 Jahren

    Du musst beweisen, wann und wo du es gekauft kann,. Dafür ist kein Bon nötig, aber beweisen musst du es.

  • vor 6 Jahren

    Probieren geht über studieren. Kulanz ist angesagt. Kommt auf die Firma an.

  • vor 6 Jahren

    Du solltest Dir zumindest die Kapuze abnehmen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 6 Jahren

    Reklamieren kannst Du immer,

    ob mit oder ohne Kassenbon.

    Ob Du Erfolg hast, kommt auf Dir drauf an.

  • vor 6 Jahren

    Ja, kannst Du.

    „Man kann nichts reklamieren, wenn der Kassenbon längst im Müll liegt.“

    Falsch. Sie müssen nur beweisen können, wann und wo Sie das Produkt gekauft haben. Streng genommen reicht dazu ein Zeuge, der beim Kauf dabei war. Besser: Bezahlen Sie größere Anschaffungen immer mit der Karte. Der Kontoauszug ist genauso viel wert wie ein Kassenbon."

  • vor 6 Jahren

    das ist mir mit einem Nerbook passiert bei Media Markt.. Keine Chance, auch Bar bezahlt, Quittung verloren, nach mur 1 Monat ging das Netbook nicht mehr, obwohl 400€ bezahlt, sie konnten nichts tun..

  • vor 6 Jahren

    Das ist mir auch schon passiert.

    Hoffentlich ist dies eine Ware, die es speziell dort gibt oder gab.

    Ich bin zum Verkäufer oder Marktleiter gegangen, habe die Ware dort beanstandet und anstandslos den Kaufpreis zurück erhalten.

  • vor 6 Jahren

    ja

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Du musst zumindest irgendwie beweisen können, dass du den Artikel auch wirklich auas diesem Geschäft hast, und nicht von einem anderen Händler. Schließlich kann ja kein Händler für defekte Geräte eines anderen Anbieters eintreten. Und dann hast du zumindest den Beweis, dass du das Teil irgendwann, nachdem dieses überhaupt in den Handel gelangt ist, bei diesem Händler gekauft hast. Selbst wenn der Händler nämlich einen anonymen Barverkauf deines Arikels in den Kassenbelegen finden sollte (wozu er nicht verpflichtet ist, das auch bei sich zu suchen) ist damit längst nicht gesichert, dass es auch dein Gerät ist, und du nicht zufällig beobachtet hast, wie jemand ganz anderes ein solches Gerät kauft, daws du schon seit Monaten defekt bei dir zuhause liuegen hast.

    Kurz: ohne Kaufbeleg sieht es in der Regel übel aus, handelt es sich nicht um Artikel, die nachweislich nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums angeboten wurden, wie es z.B. auf oft nur einmalige Angebote in Discountern zutrifft.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.